Hinweis: Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Mehr Informationen Zustimmen

Angebote Oktober November 2024

Aktuelle Angebote: November

B12 Ankermann®**

WICK DayNait**

Dorithricin® Halstabletten Classic** oder Waldbeere**

Biolectra® IMMUN

Alle Preise verstehen sich inklusive Mwst. | Preisänderungen und Irrtum vorbehalten | Angebote in haushalts- üblichen Mengen, solange der Vorrat reicht | * unser bisheriger Verkaufspreis | ** Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage, und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. | Produktabbildungen so ähnlich.
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9-20 Uhr
Samstags 9-18 Uhr
Ihre Bestellung bitte!

oder per APP bestellen

gesund.de App
gesund.de App

Bei uns im Einsatz:

logo IQAir

Luftreiniger IQAir® healthcare 250 ne (Hyper Hepa Filter Technologie mit Filtern der Klasse H13)

Datenschutzerklärung für Geschäftspartner des Filialverbunds von Victoria-Apotheke Lahnstein und Fortuna-Apotheke Lahnstein

1 Zielsetzung und Umfang dieser Datenschutzerklärung

Diese gemeinsame Datenschutzerklärung (DSE) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Filialverbunds von Victoria-Apotheke (Victoria-Apotheke Inh. Rosmarie Bührmann-Müller e.K., Adolfstr. 35, 56112 Lahnstein - Hauptapotheke) und Fortuna-Apotheke (Fortuna Apotheke - Zweigniederlassung der Victoria-Apotheke Lahnstein - Apothekerin Rosmarie Bührmann-Müller e.K. Am Rasenplatz 7, 56112 Lahnstein – Filialapotheke) richtet sich an natürliche Personen, die mit einer Apotheke oder einem im Dienst befindlichen Mitarbeiter des Filialverbunds in Kontakt stehen oder treten oder zu treten beabsichtigen,

  • um für sich oder andere – ggf. auch durch beauftragte Dritte - Waren bei einer Apotheke des Filialverbunds entgeltlich zu beziehen bzw. einen solchen entgeltlichen Warenbezug zu evaluieren oder vorzubereiten oder zu begleichen oder sich über apothekenübliche Produkte informieren oder beraten zu lassen - zusammengefasst im Weiteren als „Kunden“ bezeichnet;
  • um im Rahmen eines von uns erbetenen Kontaktes ein Arbeitsverhältnis oder eine andere Form der Mitarbeit im Filialverbund (z.B. Praktikum, Famulatur) anzustreben - zusammengefasst im Weiteren als „Bewerber“ bezeichnet (bei unerbetenen Initiativbewerbungen erfolgt zunächst keine Datenerhebung – vergl. Abschnitt 4.16 dieser DSE);
  • um dabei anderweitige, insbesondere auch geschäftliche Zwecke zu verfolgen, z.B. als Mitarbeiter tatsächlicher oder potentieller Geschäftspartner (wie z.B. von Lieferanten und Dienstleistern), als Heilberufler oder Pflegekräfte im Rahmen ihrer Berufsausübung, als Erziehungsberechtigte, Beauftragte, Bevollmächtigte oder bestellte Betreuer von Kunden sowie als sonstige an einem Kontakt mit einer der Apotheken des Filialverbunds interessierte Partei – zusammengefasst im Weiteren als „Kontaktpersonen“ bezeichnet, wobei jeweils auch alle Mitarbeiter dieser Kontaktpersonen bei Verwendung dieses Begriffes ausdrücklich mit eingeschlossen sind; innerhalb der Kontaktpersonen erfolgt zudem ggf. eine funktionsspezifische zusammenfassende Kategorisierung wie z.B. „Lieferanten“, „Dienstleister“ oder „Ärzte“ („Ärzte“ umfassen dabei regelmäßig auch Zahn- und Tierärzte).

Dieser Personenkreis, an den sich diese DSE insgesamt richtet, wird im Weiteren zusammengefasst als „Geschäftspartner“ bzw. „Sie“ oder „Ihnen“ oder „Betroffene“ bezeichnet.

Alle verwendeten Begrifflichkeiten in dieser DSE sind ausdrücklich stets geschlechtsneutral zu verstehen.

Diese DSE des Verantwortlichen gilt vor dem Hintergrund eines engen Organisationsverbunds und des gemeinsamen IT-Netzwerks für den Filialverbund von Victoria-Apotheke und Fortuna-Apotheke insgesamt. Diese DSE klärt g7emäß § 13 DSGVO alle Geschäftspartner über die Art, den Umfang und ggf. den Zweck der Verarbeitung (u.a. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sowie Einholung von Einwilligungen) ihrer personenbezogenen Daten und ggf. auch ihrer Gesundheitsdaten im Filialverbund auf.

Dazu werden in dieser DSE folgende Angaben gemacht: zum Verantwortlichen im Sinne der DSGVO und zum bestellten Datenschutzbeauftragten (Abschnitt 2), zu den Grundsätzen der Datenverarbeitung in den Apotheken des Filialverbunds (Abschnitt 3), zu den einzelnen Erhebungs- und Verarbeitungsprozessen von personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten in den Apotheken des Filialverbunds (Abschnitt 4), zu den Rechten der Betroffenen (Abschnitt 5) sowie zu Stand und Änderungen dieser DSE (Abschnitt 6).

Für die Nutzung des Online-Angebots der beiden Apotheken verweisen wir Sie auf die dafür ergänzend geltenden DSE auf den Websites der Victoria-Apotheke (www.victoria-apotheke-lahnstein.de) bzw. der Fortuna-Apotheke (www.fortuna-apotheke-lahnstein.de) unter den Adressen

  • www.victoria-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklärung für Online-Angebote
  • www.fortuna-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklrärung für Online-Angebote

Auch bezüglich aller von uns gemachten Social Media Angebote – wie z.B. den Instagram-Auftritt unserer beiden Apotheken – verweisen wir jeweils auf unsere Datenschutzerklärungen für Online-Angebote.

2 Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und Daten-schutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Victoria-Apotheke Inh. Rosmarie Bührmann-Müller e.K.
Adolfstr. 35
56112 Lahnstein
Telefon: +49 (0) 2621 2226
Fax: +49 (0) 2621 180512
Email: dsb@victoria-apotheke-lahnstein.de

Dieser Verantwortliche wird nachfolgend auch bezeichnet als "Anbieter", „wir“ oder „uns“ oder „Apotheke“ oder „Apotheken“ oder „Filialverbund“ bezeichnet, wobei bei Angaben bezüglich Datenerhebungen und Datenzugriffmöglichkeiten dabei die Mitarbeiter der Apotheken des Filialverbunds jeweils mit eingeschlossen sind.

Die Kontaktadresse des bestellten externen Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen lautet:

A&A Arbeitsschutz GmbH®
z. Hd. Datenschutzbeauftragter
Kölner Straße 7
41812 Erkelenz
E-Mail: ds-beauftragter@aa-arbeitsschutz.de

3 Grundsätze zur Datenverarbeitung im Filialverbund

3.1 Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies für Tätigkeiten in unserem Geschäftsbetrieb als Apotheke erforderlich ist; Gesundheitsdaten als gemäß besondere Kategorie von personenbezogenen Daten erheben wir innerhalb der Gruppe der Geschäftspartner, an die sich diese DSE richtet, grundsätzlich nur von Kunden.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Geschäftspartner sowie ggf. zusätzlich auch von Gesundheitsdaten unserer Kunden erfolgt regelmäßig nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung, von Verträgen oder nach Einwilligung der Betroffenen. Spezifische Angaben dazu erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Erhebungs- und Verarbeitungsprozessen (vergl. Abschnitt 4 dieser DSE).

3.2 Rechtsgrundlagen

Für einen Erhebungs- und Verarbeitungsprozess werden in dieser DSE ggf. mehrere einschlägige Rechtsgrundlagen angegeben, die ggf. auch nur Teilprozesse oder einzelne Datenkategorien oder einzelne Nutzungszwecke betreffen, um eine umfassende Angabe der Rechtsgrundlage gemäß DSGVO für den jeweiligen Erhebungs- und Verarbeitungsprozess insgesamt sicher zu stellen. Analoges gilt für Angaben zur Erfüllung von Bedingungen für die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung gemäß DSGVO.

Wir beachten stets, dass eine Einwilligung für Betroffene unter 16 Jahren gesetzlich nur durch einen Erziehungsberechtigten möglich ist.

3.3 Datenlöschung und Speicherdauer

Die erhobenen personenbezogenen Daten und ggf. auch die erhobenen Gesundheitsdaten der Kunden werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Erhebung bzw. die Notwendigkeit der Verarbeitung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht oder sich aus anderen Sachverhalten eine Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

Spezifische Angaben zu Datenlöschung und Speicherdauer erfolgen in dieser DSE bei der Beschreibung der einzelnen Erhebungs- und Verarbeitungsprozessen (vergl. Abschnitt 4 dieser DSE).

Zur Löschung berechtigt gespeicherter Daten nach Ende der Aufbewahrungsfrist nehmen wir ggf. unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit f. eine angemessen Umsetzungsfrist in Anspruch – insbesondere auch für nicht automatisierte Löschungen.

Wir behalten uns zudem vor, ggf. gemäß § 58 BDSG die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur einzuschränken, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf im Rahmen regelmäßiger Datensicherungen unserer Apotheke erstellte Sicherungskopien auf digital gespeicherte personenbezogene Daten von Kunden und Geschäftspartner mit eingeschränkter Zugriffs- und Verarbeitungsmöglichkeiten über 10 volle Kalenderjahre bei berechtigtem Zugriffsanspruch – wie z.B. durch Steuerbehörden - zugegriffen werden kann; eine Löschung dieser Sicherungskopien ist wegen der besonderen Art der Speicherung nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich.

3.4 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Verantwortliche ist Berufsgeheimnisträger im Sinn von § 203 Strafgesetzbuch und damit zur besonderen Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet.

Wir haben alle Mitarbeiter des Filialverbunds arbeitsvertraglich schriftlich zur Wahrung der Schweigepflicht verpflichtet. Darüber hinaus haben wir alle unsere Mitarbeiter des Filialverbunds auch schriftlich auf das Datengeheimnis als Berufsgeheimnisträger nach § 203 Absatz 4 StGB verpflichtet.

Soweit wir Dienstleister für die Verarbeitung und/oder von personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten nutzen, erfolgt dies auf Grund einer ausdrücklichen Beauftragung, die diese Dienstleister ausdrücklich zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses vertraglich verpflichtet.

Sofern ein Dritter mit uns über Daten eines Geschäftspartners kommunizieren will, benötigen wir grundsätzlich den Nachweis, dass er dafür legitimiert ist (z.B. durch Vertrag, Bevollmächtigung oder Bestellung), sofern sich dies nicht aus den Begleitumständen zweifelsfrei ergibt (z.B. bei Eltern offensichtlich minderjähriger Kinder).

3.5 Technisch-organisatorische Maßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen

Mit einem umfangreichen Datenschutzkonzept sowie entsprechenden technisch-organisatorischen Maßnahmen erfüllen wir unsere Verpflichtung, einen nicht autorisierten Zugriff auf Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten organisatorisch und technisch zu verhindern.

Wir treffen dazu organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicher zu stellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden sowie die durch uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen geschützt werden.

3.6 Erfüllung von Informationspflichten / Transparenzinformationen

Unsere Informationspflicht gem. Art. 12 ff. DSGVO verlangt u.a., bestimmte Pflichtinformationen in transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form mitzuteilen.

Um diesen Vorgaben der DSGVO angesichts der Fülle und sehr hohen Komplexität der im Filialverbund ausgeführten Verarbeitungsprozesse und der Vielzahl der dabei aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erhobenen Daten im Rahmen des Möglichen gerecht zu werden, geben wir unsere Datenschutzerklärung zur Verbesserung der Lesbarkeit und Fokussierung auf die jeweilige Zielgruppe wie folgt geteilt ab:

  • DSE für Geschäftspartner des Filialverbunds – gemeinsam geltend für alle Apotheken des Filialverbunds
  • DSE für Nutzer unserer Online-Angebote – separat für die einzelne Apotheke im Filialverbund geltend
  • DSE für alle Mitarbeiter des Filialverbunds (nur betriebsintern)

Die DSE für Nutzer unserer Online-Angebote für die finden Sie auf den Websites der Apotheken unseres Filialverbunds unter

  • www.victoria-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklärung für Online-Angebote
  • www.fortuna-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklrärung für Online-Angebote

Auch bezüglich aller von uns gemachten Social Media Angebote – wie z.B. den Instagram-Auftritt unserer beiden Apotheken – verweisen wir jeweils auf unsere Datenschutzerklärungen für Online-Angebote.

Diese DSE für Geschäftspartner erfüllt unsere Informationspflicht gem. Art. 12 ff. DSGVO gegenüber Geschäftspartnern vollumfänglich. Auch diese DSE machen wir durch Publikation auf den beiden Websites unseres Filialverbunds in jeweils aktueller Form unter den folgenden Links öffentlich:

  • www.victoria-apotheke-lahnstein/datenschutzerklärung für Geschäftspartner
  • www.victoria-apotheke-lahnstein/datenschutzerklärung für Geschäftspartner

Zur weiteren Verbesserung der Lesbarkeit erfolgen die Angaben für die einzelnen Verarbeitungskategorien jeweils in separaten Abschnitten dieser DSE, auf die wir ggf. querverweisen, um umfangreiche Text-Redundanzen zu vermeiden. Zudem arbeiten wir mit Unterstreichungen und Untergliederungen, um komplexe Abläufe besser strukturiert darstellen zu können.

Wir machen auf diese Publikation unserer Datenschutzerklärung für Geschäftspartner auf den Websites unserer Apotheken in vielfältiger Weise aufmerksam – wie z.B. durch Ausdruck auf unseren Kassenbons.

Ein jeweils aktuelles Exemplar dieser DSE liegt zudem für Sie in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme zu üblichen Öffnungszeiten aus - selbstverständlich ohne jede Kaufverpflichtung für Sie.

Mit diesen jederzeit öffentlichen und leicht zugänglichen Informationen erfüllen wir angesichts der Vielzahl unserer arbeitstäglichen Geschäftsvorfälle unsere Informationspflicht auch für solche spezifischen Verarbeitungssituationen, in denen es angesichts des Umfangs dieser DSE nicht möglich ist, der betroffenen Person die Transparenzinformation unmittelbar und vollständig zur Verfügung zu stellen (z.B. im Rahmen eines Telefonats). In diesen Fällen genügt es gemäß dem Europäischen Gerichtshof, die notwendigen Informationen auf anderem Wege zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH, Urt. v. 30.03.2017 – Rs. C-146/16), was wir mit unserem umfangreichen und leicht zugänglichen Informationsangebot hinreichend erfüllen.

4 Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse

4.1 Bearbeitung und ggf. Belieferung von vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten ärztlichen Verordnungen

Liegt uns eine für Sie ausgestellte ärztliche Verordnung (= ärztliches Rezept) zur Belieferung vor - entweder in Papierform oder in ordnungsgemäß übermittelter elektronischer Form -, so erheben, verarbeiten und speichern wir bei dessen Bearbeitung und Belieferung regelmäßig personenbezogene Daten und auch Gesundheitsdaten von Ihnen vor, während und nach der Abgabe der verordneten Produkte. Wir verstehen dabei unter dem Begriff „Rezept“ bzw. „Verordnung“ ausdrücklich auch ärztlich veranlasste Anforderungen für Sie im Vorgriff auf später für Sie auszustellende Rezepte. Auch personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten von an uns nicht ordnungsgemäß übermittelten elektronischen Rezepten werden ggf. bei uns erhoben, verarbeitet und gespeichert, solange die nicht ordnungsgemäße Übermittlung nicht zweifelsfrei offenbar ist und auch nicht geheilt werden konnte.

Diese Rezeptdaten (Gesamtheit aller Ihrer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten bei Vorlage und ggf. Belieferung eines papierhaften oder elektronischen Rezeptes für Sie in einer Apotheke unseres Filialverbunds) umfassen

    • Daten, die wir in unveränderter Form aus dem vorgelegten bzw. übermittelten Rezept erheben und speichern (ggf. auch unter Nutzung von Scans der vorgelegten Verordnung):
      • Ihre folgenden personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten:
        • stets: Name, Vorname, ggf. Titel, Geschlecht, Adresse, Geburtsdatum;
        • nur bei Belieferung im Rahmen des Sachleistungsprinzips stets zusätzlich: Krankenkasse, IK-Nummer, Versichertennummer und -status, etwaige Zuzahlungsbefreiungen sowie ggf. - sofern dies nach dem jeweils anzuwendenden Liefervertrag nach SGB V verlangt wird - Ihre die Auslieferung bestätigende Unterschrift;
      • vom verordnenden Arzt angegebenen oder ihn betreffenden personen-bezogene Daten, die wegen des Bezugs auf die vorgelegte bzw. übermittelte Verordnung für Sie zugleich auch personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten von Ihnen sind:
        • stets: Namen und Vornamen und Geschlecht sowie ggf. Titel und Berufsbezeichnung (des verordnenden Arztes sowie seiner mit ihm in Gemeinschaftspraxis arbeitenden Kollegen soweit angegeben), alle auf der vorgelegten bzw. übermittelten Verordnung angegebenen Kontaktdaten des verordnenden Arztes (Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse) sowie ggf. die Adresse des ihn beschäftigenden Medizinischen Versorgungszentrums oder Krankenhauses, alle seine auf der vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Verordnung erfolgten Verschreibung(en) mit ggf. angegeben Dosierungen, bei Verordnungen über Betäubungsmittel (BTM) seine BGA-Nummer, seine Unterschrift und ggf. sein Abzeichnungskürzel bei Rezeptänderungen;
        • nur bei Belieferung im Rahmen des Sachleistungsprinzips zusätzlich: lebenslange Arztnummer, Betriebsstättennummer, Diagnosen und Indikationen bei Belieferungen von Hilfsmitteln, bei Verordnungen nach Arbeitsunfällen Unfalltag und Unfallbetrieb oder entsprechendes Aktenzeichen, ggf. Angaben zu Noctu und Substitutionsausschlüssen;
    • Daten, die von uns bei Vorlage oder bei ordnungsgemäßer elektronischer Übermittlung sowie ggf. bei und nach Belieferung einer für Sie ausgestellten bzw. übermittelten Verordnung erhoben, verarbeitet und gespeichert werden:
      • stets: Name der Apotheke und deren Anschrift, protokollierte Verarbeitungstätigkeiten, Namenszeichen des Abgebenden, ggf. Namenszeichen des beaufsichtigenden und/oder nachkontrollierenden approbierten Apothekers, Datum der Abgabe, Preis und sogenannte Pharmazentralnummer (PZN) der abgegeben Produkte, ggf. maschinell das Kürzel des Ihr Rezept bedruckenden Mitarbeiters sowie ggf. handschriftlich weitere pharmazeutische relevante Angaben, Ihre geleisteten Zahlungen (kategorisiert nach Verkauf auf Privatrezept, Zuzahlung, Aufzahlung, Kaution, Ausleihgebühr, Notdienstzuschlag);
      • nur bei Belieferung im Rahmen des Sachleistungsprinzips stets zusätzlich: ggf. Hilfsmittelnummer, ggf. Sonderkennzeichen bei besonderen Liefersituationen (wie z.B. fehlende Verfügbarkeit eines verordneten Produkts) oder bei Abgabe eines Rezepturarzneimittels sowie ggf. handschriftlich weitere liefervertraglich relevante Angaben, ggf. zur Belieferung von Hilfsmitteln notwendige und von uns eingeholte Kostenvoranschläge;
      • fallbezogen: gemäß 17 (5) ApBetrO alle Ergebnisse pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen – z.B. gemäß gesetzlicher Verpflichtung nach §§ 2a, 20 (1) und (2) ApBetrO bei auftretenden Bedenken oder bestehenden Unklarheiten bezüglich vorgelegter oder zur Belieferung elektronisch übermittelter ärztlichen Verordnungen - im Fall der Belieferung schriftlich auf der ärztlichen Verordnung - mit Verweis bezüglich der weiteren Dokumentation und Behandlung aller diesbezüglichen Daten auf Abschnitt 4.14 dieser DSE;
      • fallbezogen: gemäß Lieferverträgen nach SGB V zur Wahrung unserer Vertragsposition gegenüber den Kostenträgern der Sozialversicherung bei Belieferungen im Sachleistungsprinzip ergänzen wir die Verordnung ggf. um zusätzliche Erläuterungen, um uns nach dem jeweiligen Liefervertrag zustehenden fehlende Angaben bzw. Korrekturen falscher Angaben sowie ggf. das Ergebnis liefervertraglich bedingter Abklärungen mit dem verordnenden Arzt – jeweils mit Namenszeichen des Ausführenden;
      • fallbezogen zur Erfüllung unserer verschiedenen gesetzlichen Dokumentationspflichten, die wir bei speziellen Abgabearten und/oder Produktkategorien erfüllen müssen und über die Sie zusammenfassend unter Abschnitt 4.14 dieser DSE informiert werden.

    Alle diese Daten bezeichnen wir im Folgenden zusammengefasst als Rezeptdaten. Soweit es sich dabei auch um arztbezogene Daten handelt, die uns in unserer Funktion als Berufsgeheimnisträger von unseren Kunden übermittelt werden, bestehen gemäß Art. 14 Absatz 5 lit. d DSGVO, § 203 Strafgesetzbuch für uns keine diesbezüglichen Informationspflichten gegenüber den verordnenden Ärzten.

    Wir benötigen und erheben, verarbeiten und speichern diese Rezeptdaten insgesamt zu folgenden Zwecken und mit folgenden Rechtsgrundlagen:

    • zur ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten und qualitätsorientierten Erfüllung unserer gesetzlichen abgabebezogenen Verpflichtungen und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns auf Rechtsgrundlage von §§ 2a, 17 (5) Satz 1 und (5a) und (6) Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO;
    • bei Vorlage bzw. Übermittlung eines Rezepts zur Belieferung im Rahmen des Sachleistungsprinzips zu Lasten eines Kostenträgers gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) zur ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten, liefervertragskonformen und qualitätsorientierten Erfüllung der dafür geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuchs, und der diesbezüglichen Lieferverträge der Spitzenverbände gemäß SGB und insbesondere auch zur Sicherung unser Rechtspositionen gegenüber Kostenträgern und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns auf Rechtsgrundlage von § 17 (6) ApBetrO und §§ 129, 300, 302 SGB V und anzuwendender Lieferverträge gemäß SGB V sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. f und lit. h DSGVO;
    • bei der Belieferung von vorgelegten bzw. übermittelten Privatrezepten (ärztliche Verordnungen außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV) zur ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten, ggf. vertragskonformen und qualitätsorientierten Ausführung von entsprechenden Belieferungen (ggf. auch durch Scannen der Verordnung) und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit c. und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO;
    • zur ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten kaufmännischen Bearbeitung aller Liefervorgänge und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns auf Rechtsgrundlage von §§ 140-147 Abgabenordnung (AO) sowie Art. 6 Abs. 1 lit b und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf Rezeptdaten haben

    • die Apotheken des Filialverbunds,
    • nur bei im Sachleistungsprinzip belieferten Rezepten ein von uns beauftragtes Rechenzentrum, an das wir Rezeptdaten in analoger Form und digitaler und verschlüsselter Form übermitteln und das dann Ihre Daten und die Daten anderer Versicherter gebündelt an die jeweiligen Kostenträger gemäß Sozialgesetzbuch zum Zwecke der Rezeptabrechnung weitergibt.

    Weitere prozessspezifische Zugriffe auf Ihre Daten können aus folgenden Gründen notwendig werden:

    • Sofern wir ggf. für Sie aus fachlichem Grund – z.B. gemäß gesetzlicher Verpflichtung nach §§ 2a, 20 (1) und (2) ApBetrO bei auftretenden Bedenken oder bestehenden Unklarheiten bezüglich vorgelegter oder zur Belieferung elektronisch übermittelter ärztlichen Verordnungen oder wegen einer akuten oder dauerhaften Nichtverfügbarkeit verordneter Artikel - pharmazeutisch-medizinische Rücksprache mit Ärzten nehmen müssen, werden dabei ggf. wechselseitig von angefragten Ärzten und anfragender Apotheke noch nicht bekannte persönliche Daten und Gesundheitsdaten von Ihnen offengelegt; wir verweisen diesbezüglich auf Abschnitt 4.14 dieser DSE, wo wir Sie über alle ggf. notwendigen Weitergaben Ihrer Rezeptdaten im Zuge unserer fachlich/gesetzlichen Informationspflichten informieren.
    • Sofern für notwendige kaufmännische Abklärungen bezüglich der Belieferung vorgelegter oder elektronisch übermittelter ärztlicher Verordnungen Rücksprache mit Ärzten nehmen, die gemäß einem im jeweiligen Einzelfall des Kunden anzuwendendem Liefervertrag unklar, unvollständig oder fehlerhaft sind, werden dabei ggf. wechselseitig von angefragten Ärzten und anfragender Apotheke noch nicht bekannte persönliche Daten und Gesundheitsdaten des Kunden zum alleinigen Zweck der kaufmännischen Heilung der unklaren, unvollständigen oder fehlerhaften ärztlichen Verordnung gemäß dem im jeweiligen Einzelfall anzuwendendem Liefervertrag mit dem Ziel der Herbeiführung einer Belieferbarkeit der fraglichen Verordnung im Sachleistungsprinzip offengelegt.
    • Wir benötigen ggf. für Teilprozesse der Ausführung der Belieferung weitere unterstützende Dienstleister, die im für ihre Aufgabe erforderlichen Umfang dafür Zugang zu Ihren Daten haben.

    Sofern z.B. für die Belieferung einer vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten ärztlichen Verordnung für Sie gemäß den Bestimmungen der nach SGB V abzuschließenden Lieferverträge eine vorherige Genehmigung des Kostenträgers notwendig ist, so haben wir dazu in analoger Form und digitaler und verschlüsselter Form Ihre dafür benötigten personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten im Zuge des Genehmigungsprozesses den Krankenkassen zu übermitteln; ggf. erfolgt dies unter Nutzung zwischengeschalteter Dienstleister, die in diesen Fall ebenfalls diese Daten auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO verarbeiten.

    • Wir benötigen ggf. auch Unterstützung zur Wahrung unserer Rechtspositionen, wobei wir dann auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f und Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO Ihre Daten im dafür notwendigen Umfang Dritten offen legen; so schalten wir im Fall von Retaxationsverfahren z.B. unseren jeweiligen vertretenden Spitzenverband als Vertragspartner des Liefervertrags gemäß SGB 5 und/oder Rechtsanwälte zur Wahrung unserer Rechtsposition ein.
    • Wir haben ggf. im Zuge weiterer gesetzlicher Informationspflicht Rezeptdaten von ihnen Dritten gegenüber offen zu legen; dazu informieren wir Sie unter Abschnitt 4.14 dieser DSE.

    Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Je nach Art und Verwendungsnotwendigkeit gelten folgende unterschiedliche Aufbewahrungsfristen und Löschungsregelungen für Rezeptdaten:

    • Eine Löschung der Aufzeichnungen zu Ihren geleisteten Barzahlungen im Zusammenhang mit der Belieferung Ihrer Verordnung erfolgt bei uns automatisch mit Ablauf des internen Bearbeitungszeitraums, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt, wie z.B. im Fall einer von Ihnen gewünschten und von uns akzeptierten Kreditierung Ihrer fälligen Zahlungen.
    • Ihre zur Abrechnung an das Rechenzentrum und die Kostenträger übermittelten Rezeptdaten werden gemäß technischer Anlage 3 zur Abrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V nach 10 Jahren gelöscht. Ihre Daten bei uns werden nach Abschluss der Abrechnung mit den Kostenträgern und Ablauf aller darauf folgenden Bearbeitungsfristen (inkl. der Abwicklung etwaiger Retaxationsverfahren bis zu deren Rechtskraft) gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.
    • Eine Löschung aller Ihrer bei der Belieferung von Privatrezepten von uns erhobenen personenbezogenen Rezeptdaten erfolgt automatisch mit Abschluss des internen Bearbeitungszeitraums, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Eine solche Notwendigkeit liegt z.B. im Fall einer sogenannten „Direktabrechnung“ von belieferten Privatrezepten auf Ihren im Einzelfall ggf. von uns akzeptierten Wunsch und/oder auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung gemäß SGB V vor, bei der wir der jeweiligen Versicherung dazu benötigte Daten auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. a und h DSGVO übermitteln und Ihre Daten gemäß den für Kreditierungen wie im Fall einer Direktabrechnung mitgeltenden Regelungen gemäß 4.8 mit abweichenden Fristen aufbewahren.

    • Das Ergebnis der Prüfung auf Wechselwirkungen und pharmazeutische Risiken Ihrer aktuellen Bezüge wird während des Bearbeitungsvorgangs gespeichert und nach Abschluss des internen Bearbeitungszeitraums automatisch gelöscht, sofern sich bis dahin dabei keine pharmazeutischen Bedenken ergeben; im Fall pharmazeutischer Bedenken werden diese Daten gemäß Abschnitt 4.14 dieser DSE behandelt.

    Zur Nachverfolgung etwaiger pharmazeutischer Bedenken, die ggf. erst nach Abgabe materiell werden könnten (z.B. auftretende Nebenwirkung), zur Nachverfolgung von ggf. reklamierten Fehlababgaben sowie zur kaufmännischen Beweissicherung bezüglich etwaiger Reklamationen wird dabei von einem internen Bearbeitungszeitraum von einem Monat ausgegangen.

    Bei der Belieferung von Rezepten aller Art sind ggf. weitere Abschnitte dieser DSE mitgeltend, sofern im Rahmen besonderer Liefersituationen weitere Erhebungen, Verarbeitungen und Speicherungen von personenbezogenen Daten und ggf. Gesundheitsdaten im dafür notwendigen Umfang erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für die Zwecke der Verarbeitung der Rezeptdaten und damit verbundene ggf. abweichende Aufbewahrungsfristen von Daten, die in solchen besonderen Liefersituationen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Für solche besonderen Liefersituationen dermaßen mitgeltende Abschnitte dieser DSE sind:

    • sofern ein dafür berechtigter Kunde unsere Kundenkarten-Services bei Einlösung der Verordnung nutzt: Abschnitt 4.2 sowie ggf. ein dafür berechtigter Kunde einzelne der von uns dazu angebotenen
        ergänzenden Service- und Dienstleistungen
      (Medikationsanalyse, Medikationsmanagement sowie die Ergänzung von Bundesmedikationsplänen um im Filialverbund gekaufte Produkte) nutzt: Abschnitt 4.3;
    • bei Belieferung von Verordnungen für Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß §12a Apothekengesetz (ApoG): Abschnitt 4.4;
    • bei Belieferung von Verordnungen mit patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln: Abschnitt 4.5;
    • bei Belieferung von Verordnungen mit personalisierten Produkten: Abschnitt 4.6;
    • bei Ausleihen von Medizinprodukten auf Verordnung: Abschnitt 4.7;
    • bei Belieferungssituationen von Verordnungen, bei denen pharmazeu-tische/gesetzliche Dokumentations- und Informationspflichten zu berücksichtigen sind: Abschnitt 4.14;
    • bei Nutzung unseres Botendiensts zur Belieferung eines Rezeptes: Abschnitt 4.9;
    • bei Nutzung unserer Rezeptsammelstellen zur Belieferung eines Rezeptes durch Sie: Abschnitt 4.10;
    • bei Bestellungen und Vorbestellungen bezüglich Rezepten durch Sie: Abschnitt 4.11;
    • bei einer von Ihnen gewünschten Belieferung eines Rezeptes im Versand: Abschnitt 4.12;
    • bei von Ihnen gewünschten und von uns akzeptierten Kreditierungen Ihrer im Zuge der Belieferung von Rezepten sofort fällig werdender Zahlungen: Abschnitt 4.8.

    Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kundenbereiche unserer Apotheken einer Videoüberwachung unterliegen; wir verweisen dazu auf den Abschnitt 4.16 dieser DSE.

    4.2 Ausführung von apothekenüblichen Service- und Dienstleistungen

    Wir erbringen für Kunden entgeltliche oder unentgeltliche oder von Dritten (wie z.B. staatlichen Stellen, Krankenkassen oder deren Beauftragten) vergütete apothekenübliche Service- und Dienstleistungen, und zwar sowohl in Verbindung mit der Abgabe bzw. dem Verkauf von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder sonstigen apothekenüblichen Waren als auch als eigenständige Dienst- und Serviceleistung ohne Verbindung mit Abgabe oder Verkauf eines Produktes.

    Grundsätzlich werden dabei nach Art und Umfang Ihre Daten - teilweise auch automatisiert oder durch beauftragte Dritte - nur soweit erhoben und verarbeitet, soweit dies für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten, qualitätsorientierten Abwicklung von solchen Service- und Dienstleistungen aller Art im Rahmen des Apothekenbetriebs sowie deren ordnungsgemäße, effiziente, qualitätsorientierte notwendige kaufmännische Bearbeitung, der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition sowie auch in Wahrung berechtigter Interessen von uns notwendig ist; Art und Umfang dieser für die Ausübung von apothekenüblichen Dienstleistungen benötigten personenbezogenen daten und ggf. Gesundheitsdaten unterscheiden sich dabei stark nach Art der jeweiligen auszuführenden Service- bzw. Dienstleistung.

    Soweit es sich um häufige und/oder dauerhaft angebotene Service- und Dienstleistungen handelt, so werden Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der dabei benötigten personenbezogenen Daten und ggf. Gesundheitsdaten, die dafür relevanten Rechtsgrundlagen sowie die damit verbundenen Rechte als Betroffene nicht in diesem Abschnitt, sondern in eigenen Abschnitten dieser DSE beschrieben, nämlich

    • sofern ein dafür berechtigter Kunde die Kundenkarten-Services des Filialverbunds nutzt: Abschnitt 4.3;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung einer Belieferung von Bewohnern einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß §12a Apothekengesetz (ApoG): Abschnitt 4.4;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung einer Belieferung von Verordnungen mit patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln: Abschnitt 4.5;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung eines Verleihs von Medizinprodukten: Abschnitt 4.7;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung Nutzung unseres Botendiensts: Abschnitt 4.9;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung Pharmazeutische Dienstleistungen: Abschnitt 4.10;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung Bestellungen und Vorbestellungen: Abschnitt 4.11;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung Belieferung im Versand: Abschnitt 4.12;
    • bezüglich unserer Service- und Dienstleistung Ausstellung von Covid-19-Impfzertifikaten: Abschnitt 4.13

    Für die Erhebung bzw. Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten und ggf. Gesundheitsdaten bei allen weiteren, von uns vorstehend nicht aufgeführten von uns ausgeführten apothekenüblichen Service- und Dienstleistungen (wie z.B. im Rahmen von Kundenbindungsaktionen) gilt:

    Wir führen für Sie grundsätzlich nur apothekenübliche weitere Service- und Dienstleistungen und auch nur mit ihrer Zustimmung bzw. Beauftragung aus; dabei gehen wir davon aus, dass Sie uns mit Ihrer Beauftragung bzw. Ihrer (ggf. auch stillschweigenden) Zustimmung zur Durchführung einer solchen weiteren apothekenüblichen Dienstleistung für Sie zugleich Ihre konkludente Zustimmung für die Erhebung, Verarbeitung und ggf. Speicherung der dafür benötigten personenbezogenen Daten und ggf. Gesundheitsdaten geben. Art und Umfang der Erhebung bzw. Verarbeitung und Speicherung ist dabei von der Art der jeweiligen Dienstleistung abhängig und kann beispielsweise umfassen: Name, Vorname, ggf. Titel, Geschlecht, Anschrift oder Geschäftsadresse, Telefonnummer(n), Faxnummer(n), Email-Adresse(n), ggf. weitere gemachte oder benötigte persönliche Angaben wie z.B. Geburtsdatum, ggf. verfügbare öffentliche personenbezogene Daten, ggf. kaufmännische Daten zur Rechnungsstellung (ohne Warenverkäufe), sofern diese einen Personenbezug haben (wie z.B. Adressat), ggf. für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. ggf. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen), ggf. weitere personenbezogene Daten und ggf. auch Gesundheitsdaten - wie z.B. im Fall von gesundheitsbezogenen Kundenbindungsaktionen.

    Wir benötigen und erheben, verarbeiten und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO, ggf. §§ 140-147 AO im Fall entgeltlicher Service- und Dienstleistungen sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b. und lit. c. und lit. e und lit. f DSGVO bzw. im Fall von Gesundheitsdaten Art. 9 Abs. 1 lit. b. und lit. f und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten zu weiteren Service- und Dienstleistungen haben die Apotheken des Filialverbunds sowie im dafür erforderlichen, insbesondere auch kaufmännisch erforderlichen Umfang ggf. Dritte, wenn diese die Kosten für die Ausführung der weiteren Service- und/oder Dienstleistung ganz oder teilweise tragen, sofern diese mit der Ausführung der bzw. der Unterstützung bei solchen weiteren Service- und Dienstleistungen bzw. deren effizienter Organisation und/oder Abrechnung von uns beauftragt sowie ggf. zur Wahrung unserer Rechtspositionen von uns Beauftragte (wie z.B. Rechtsanwälte) im dafür notwendigen Umfang; zudem können Ihre personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten ggf. im Zuge gesetzlicher Informationspflichten gemäß den Informationen im Abschnitt 4.14 dieser DSE offenzulegen sein.

    Sie haben das Recht zu, die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der Erbringung weiterer Service- und Dienstleistungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder Email zu widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt. Mit Zugang der entsprechenden Erklärung sperren wir die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen wie z.B. noch offene Kreditierungen.

    Bei personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten zu erbrachten weiteren apothekenüblichen Service- und Dienstleistungen erfolgt eine Löschung nach Abschluss Dienstleistung, spätestens nach vollständigem Ende der Geschäftsbeziehung incl. der Abwicklung aller kaufmännisch relevanten Abläufe und Fristen, soweit sich nicht aus anderen Sachverhalten eine Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; so sind z.B. alle steuerlich relevanten Daten zu Geschäftsvorfällen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und ggf. Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren ohne Widerspruchsrecht des Betroffenen zu speichern.

    Soweit es sich bei den weiteren apothekenüblichen Dienst- und Serviceleistungen um freiwillige Leistungen von uns handelt, für die kein Kontrahierungszwang besteht, behalten uns dazu jederzeitige einseitige Änderungen der diesbezüglichen Abschnitte dieser DSE vor sowie auch die Ablehnung der Ausführung einer grundsätzlich angebotenen Service- und Dienstleistung im Einzelfall ohne weitere Begründung vor, soweit bzw. solange wir nicht in einzelnen Punkte daran gesetzlich oder vertraglich gehindert sind.

    Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kundenbereiche unserer Apotheken einer Videoüberwachung unterliegen; wir verweisen dazu auf den Abschnitt 4.16 dieser DSE.

    4.3 Kundenkarten-Services

    Wir bieten Ihnen unsere Kundenkarten-Services als gemeinsame, unentgeltliche Serviceleistung aller Apotheken unseres Filialverbunds zur ausschließlichen persönlichen Nutzung durch Sie an; Ihre Zulassung als Nutzer dieser Services erfolgt auf Ihrem schriftlichem Antrag durch uns und bedingt die elektronische Verarbeitung von diesbezüglichen personenbezogenen Daten von Ihnen in allen Apotheken des Filialverbunds.

    Diese gemeinsamen Kundenkarten-Services des Filialverbunds umfassen gegenwärtig:

    • für die pharmazeutische Sicherheit:
      • automatisierte Prüfung Ihrer aktuellen Käufe/Bezüge auf Unverträglichkeiten und pharmazeutische Risiken incl. Wechselwirkungen unter Einbezug Ihrer uns ggf. angezeigten Unverträglichkeiten und persönlichen Risiken sowie der gespeicherten Historie Ihrer Käufe/Bezüge bei uns (sofern unter Nutzung der Kundenkarten-Services erfolgt und begrenzt auf einen von uns festgelegten Zeitraum)
      • bei pharmazeutisch-medizinischem Bedarf umfassende Abstimmung mit Ihren Ärzten;
      • Möglichkeit Ihrer individuellen Information über neu erkannte Risiken und Produktrückrufe bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Medikation.
    • Serviceleistungen:
      • auf Wunsch Sammelquittungen für Finanzamt oder Krankenkasse;
      • ggf. Speicherung Ihrer jährlichen Zuzahlungsbefreiungen;
      • fallweise Zusendung von aktuellen Informationen, Tipps und Ratschlägen sowie Angeboten ausschließlich von Apotheken des Filialverbunds per Post oder E-Mail (inkl. Weihnachts- und Geburtstagsgrüßen) ohne Aufforderung;
      • Speicherung weiterer persönlicher Informationen gemäß Ihren Wünschen (z.B. abweichende Lieferadresse)
      • automatischer Adresseintrag auf allen Ihren Kassenbons
    • Vergünstigungen:
      • Sofortrabatt von z. Zt. 3% auf Bezüge ohne Rezept (nicht für Angebotsartikel, Bücher, Sonderpreise, nicht kombinierbar mit anderen Rabatten).

    Die Kundenkarten-Services unseres Filialverbunds können nur insgesamt und nur für alle Apotheken des Filialverbunds gemeinsam in Anspruch genommen werden; bei Ablehnung einzelner Services oder Einschränkung des Geltungsbereichs auf einzelne Apotheken des Filialverbunds durch einen Nutzer können unsere Kundenkarten-Services durch ihn insgesamt nicht nutzen. Wir behalten uns vor, Umfang und Nutzungsbedingungen unserer Kundenkarten-Services jederzeit zu ändern oder diese Services vollständig einzustellen. Für eine Nutzung ggf. von uns angebotener kostenpflichtiger Zusatzservices bedarf es stets einer separaten Vereinbarung.

    Nutzer der Kundenkartenservices haben bei Antragstellung zur Nutzung dieser Services die Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung ihrer folgenden personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten in den Apotheken unseres Filialverbunds (*=freiwillige Angabe) zuzustimmen: Name, Adresse, Anrede, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse*, Krankenkasse, Hausärzte*, Versichertennummer, ggf. Zuzahlungsbefreiungen, persönliche Informationen* insbesondere auch zu Gesundheitsthemen (wie z.B. zu Allergien) sowie notwendige interne Bearbeitungsdaten mit Bezug auf Ihre Nutzung unserer Kundenkarten-Services (wie z.B. Kunden-nummer, Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnung, alle Daten zu unter Nutzung der Kundenkarten-Services gekauften/bezogenen Produkte und Dienstleistungen inkl. Rezeptdaten, ggf. Dokumentation pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen); optional erhalten Nutzer der Kundenkarten-Services eine persönliche Kundenkarte ausgehändigt, auf bzw. mit der ihre jeweilige Kundennummer gespeichert bzw. verknüpft ist.

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten Ausführung aller Kundenkarten-Services sowie der entsprechend notwendigen kaufmännischen Bearbeitungen und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrung berechtigter Interessen von uns und erheben verarbeiten, und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO, §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b. und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit. f und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf diese Daten haben die Apotheken des Filialverbunds. Nutzer unserer Kundenkarten-Services haben zudem bei Antragstellung zur Zulassung zur Nutzung dieser Services ausdrücklich zuzustimmen, dass wir bei pharmazeutisch-medizinischem Abstimmungsbedarf ihre dafür relevanten Daten im Rahmen einer Arztrücksprache offenlegen und deren Ergebnis speichern.

    Ergänzend dazu mitgeltend sind die in 4.1 dieser DSE – bezüglich Datenzugriffen Dritter auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen in Verbindung mit 4.14 dieser DSE - erfolgten Angaben zu weiteren regelmäßigen oder anlassbedingter Datenzugriffen Dritter bezüglich vorgelegter oder elektronisch zur Belieferung übermittelter ärztlicher Verordnungen aus anderen Rechtsgründen.

    Sie können die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten bezüglich unserer Kundenkarten-Services jederzeit mündlich zur Niederschrift oder schriftlich oder per Fax oder per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenverarbeitung bleibt davon unberührt. Mit Zugang einer solchen Widerrufserklärung von Ihnen bei uns ist eine weitere Nutzung der Kundenkarten-Services durch Sie nicht mehr möglich; die Verarbeitung Ihrer Daten bezüglich der Kundenkarten-Services und der Zugriff darauf durch unsere Mitarbeiter werden von uns gesperrt. Gleiches gilt, wenn wir Ihre Zulassung als Nutzer der Kundenkarten-Services widerrufen, wozu wir ohne Angabe von Gründen jederzeit berechtigt sind, oder wenn länger als drei Jahre keine Käufe/Bezüge von Ihnen unter Nutzung der Kundenkarten-Services bei uns im Filialverbund erfasst worden sind. Diese Sperrungen erfolgen ggf. unter Bezug auf Art. 6 Abs. lit. b und lit. f DSGVO jedoch solange nicht, wie noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Ihre im Rahmen der Nutzung unserer Kundenkarten-Services verarbeiteten Daten werden analog § 22 (1b) ApBetrO für drei Jahre gespeichert und danach gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; eine längere Aufbewahrungsfrist ist z.B. sowohl für alle steuerlich relevanten Daten in Verbindung mit der Nutzung der Kundenkarten-Services zu beachten, die unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern sind, als auch für alle Daten mit gleichzeitigen Bezug auf eine vorgelegte oder zur Belieferung elektronisch übermittelte ärztliche Verordnung, bei denen Ausführungen unter Abschnitt 4.1 dieser DSE bezüglich der längeren Aufbewahrungsdauer von Rezeptdaten je nach Fallkonstellation prioritär mitgeltend sind.

    Als ergänzende Service- bzw. (entgeltliche) Dienstleistungen ausschließlich für Nutzer unserer Kundenkarten-Services außerhalb einer Heimversorgung bieten wir gegenwärtig verschiedene Pharmazeutische Dienstleistungen an. Für eine Nutzung dieser von uns angebotenen kostenpflichtigen Zusatzservices bedarf es stets einer separaten Vereinbarung. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Angaben erfolgen demzufolge separat unter 4.10 dieser DSE. Wir behalten uns vor, Umfang und Nutzungsbedingungen dieser freiwilligen ergänzenden Services/Dienstleistungen jederzeit zu ändern oder diese teilweise, vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.

    4.4 Belieferung von Bewohnern einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß §12a Apothekengesetz

    Wir haben - mit jeweiliger Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde - mit Trägern von Pflegeinrichtungen Lieferverträge gemäß §12a Apothekengesetz (ApoG) abgeschlossen, die neben der entgeltlichen Belieferung von Arzneimitteln und anderen apothekenüblichen Waren an Bewohner der jeweiligen Pflegeeinrichtung u.a. auch einen erweiterten Informationsaustausch und zusätzliche pharmazeutischen Services im Interesse der Bewohner und der Organisation der Pflegeeinrichtung zum Inhalt haben. Sofern die Belieferung auf Grund einer vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten ärztlichen Verordnung erfolgt, sind die Ausführungen unter Abschnitt 4.1 dieser DSE, bei Belieferungen an einen die Kundenkarten-Services nutzenden Heimbewohner unter Abschnitt 4.3 dieser DSE jeweils mitgeltend.

    Sofern wir mit der Belieferung von Bewohner dieser Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines solchen Liefervertrags gemäß §12a Apothekengesetz (ApoG) durch das Pflegeheim beauftragt werden, so erfolgt dies mit schriftlicher Zustimmung des Bewohners bzw. Beauftragung der Pflegeeinrichtung durch den Bewohner im Rahmen des Heimvertrags und unter regelmäßiger Kreditierung seiner fälligen Zahlungen bei uns im Rahmen von Monatsrechnungen; zudem besteht nach Liefervertrag für uns jeweils die Pflicht eines lückenlosen Liefernachweises gegenüber der Pflegeeinrichtung bezüglich aller Lieferungen von uns an die jeweiligen Bewohner im Rahmen des auf gesetzlicher Grundlage abgeschlossen und aufsichtsbehördlich genehmigten Liefervertrags. Zudem haben wir auf Grund gesetzlicher Vorgabe des § 12a ApoG u.a. die liefervertragliche Verpflichtung zur Begehung der Pflegeeinrichtung und Überprüfung der arzneimittelbezogenen Dokumentation bezüglich der von uns belieferten Arzneimittel).

    Als personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten der von uns (auf Anforderung der Pflegeeinrichtung) im Rahmen eines Liefervertrags gemäß § 12a belieferten Bewohner der jeweiligen Einrichtung erheben wir: alle Rezeptdaten gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE, alle für eine Kreditierung relevanten Daten gemäß Abschnitt 4.15 , Zimmernummer mit ggf. Station, Kundennummer und Geschäftspartner-Zuordnung(en), Namen und Vornamen und Anschrift etwaiger Bevollmächtigter oder bestellter Betreuer, weitere persönliche Angaben und Gesundheitsangaben (z.B. zu Allergien), Dokumentation von pharmazeutisch-medizinischen Abklärungen (regelmäßig: automatisierte Prüfung auf Unverträglichkeiten oder pharmazeutische Risiken der aktuellen Käufe und Bezüge eines Bewohners unter Einbezug uns in der jeweiligen Apotheke angezeigten Unverträglichkeiten und persönlichen Risiken sowie auf Wechselwirkungen der aktuellen und früheren in einen von uns festgelegten Zeitraum erfolgten Käufen und Bezüge in der jeweiligen Apotheke), alle bei uns für den Bewohner gekauften bzw. bezogenen Produkte mit Bezugsdatum, gewährten Rabatten und bezahlten Beträgen, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen, verordnende Ärzte incl. der Zustimmung bei medizinisch/pharmazeutischem Abstimmungsbedarf ggf. dafür relevante Teile dieser Daten gegenüber Ärzten offenzulegen.

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten, vertragskonformen und qualitätsorientierten Belieferung von Bewohnern einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß § 12a ApoG und effizienten, qualitätsorientierten notwendigen kaufmännischen Bearbeitung aller Liefervorgänge und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns und erheben, verarbeiten und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von § 12a ApoG, des entsprechenden Liefervertrags mit der Pflegeeinrichtung, §§ 2a, 22 (1) ApBetrO, §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit f. und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf diese Daten haben die Apotheken des Filialverbunds. Ggf. erfolgt ein fallbezogener Informationsaustausch mit Mitarbeitern der Pflegeeinrichtung mit einer Offenlegung dafür relevanter Daten im Rahmen des Beschaffungsmanagements, mit dem die Pflegeeinrichtung vom Bewohner jeweils beauftragt ist. Bei pharmazeutisch-medizinischem Abstimmungsbedarf oder Abstimmungsbedarf zu Regelungen eines Liefervertrags gemäß SGB V im Rahmen der Belieferung von vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezepten im Sachleistungsprinzip werden wir ggf. dafür relevanten Daten gegenüber Ärzten offenlegen; dabei werden ggf. mit Bezug auf die hier angegebene Rechtsgrundlage und mit den hier angegeben Verarbeitungsprozessen und Löschungsregelungen auch alle in Abschnitt 4.1 dieser DSE aufgeführten arztbezogenen Rezeptdaten sowie ggf. das Ergebnis pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen ohne Bezug zu einem vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezept dauerhaft gespeichert. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Die individuelle Einwilligung zur Nutzung seiner Daten im Rahmen einer Belieferung an Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß §12a ApoG kann von dem einzelnen Bewohner jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder Email widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung haben wir im Zug unser gesetzlich/vertraglichen Verpflichtungen die entsprechende Pflegeeinrichtung über den Widerruf ihres Heimbewohners zu informieren; zudem sperren wir in unserer elektronischen Geschäftspartnerdatei die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; eine Belieferung im Rahmen eines Heimliefervertrags gemäß § 12a ApoG ist für diesen Bewohner dann nicht mehr möglich. Gleiches gilt, wenn kein gültiger Liefervertrag gemäß § 12a ApoG zwischen der Apotheke und der Pflegeinrichtung mehr vorliegt oder der Bewohner die Pflegeeinrichtung verlassen hat. Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Alle Daten zur Belieferung von Bewohnern einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß § 12a Apothekengesetz werden analog § 22 (1b) ApBetrO für drei Jahre gespeichert und danach gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; dies gilt z.B. für alle steuerlich relevanten Daten zur Belieferung von Bewohnern einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß § 12a Apothekengesetz, die unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern sind.

    Zu gleichen Zwecken, auf gleicher Rechtsgrundlage und mit gleichen Verarbeitungsprozessen und Löschungsregelungen erheben, verarbeiten und speichern wir von einem Arzt ggf. auch ohne Vorlage eines von ihm ausgestellten Rezepts folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten (Telefon, Telefax, E-Mail) sowie ggf. das Ergebnis pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen ohne Bezug zu einem vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezept - gemäß Art. 14 Absatz 5 lit. d DSGVO, § 203 StGB Berufsgeheimnis ohne dass ihm gegenüber eine diesbezügliche Informationspflicht besteht.

    Zudem werden auf Rechtsgrundlage von § 12 a ApoG, des entsprechenden Liefervertrags mit der Pflegeeinrichtung und §§ 2a, 22 (1) ApBetrO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c und lit. f DSGVO zum Zweck einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten Erfüllung des jeweiligen Liefervertrags und der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 12a ApoG (u.a. Begehung der Pflegeeinrichtung) sowie ggf. zur Wahrung unserer diesbezüglichen berechtigten Interessen von dafür relevanten Mitarbeitern der jeweiligen Pflegeeinrichtung als personenbezogene Daten erhoben: Namen/Funktionen/Tel.-Nummern von Ansprechpartnern, relevante Abstimmungen/Vorgänge mit Pflegeeinrichtung (incl. Begehungsprotokolle, Schulungsnachweise, Liefernachweise, etwaige Reklamationsdaten); diese Daten werden nach Beendigung des Liefervertrags bzw. fallweise bei nicht mehr gegebener Relevanz (z.B. nach Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der Pflegeeinrichtung) gelöscht.

    4.5 Lieferung von patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln

    Die Lieferung von patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln erfolgt zur entgeltlichen Belieferung von vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten ärztlichen Verordnungen. Deswegen sind die Ausführungen unter Abschnitt 4.1 dieser DSE mitgeltend; zudem sind spezielle Rechtsvorschriften für eine solche Belieferung gemäß §§ 2a und 34 ApBetrO von uns zusätzlich zu beachten.

    Für Nutzer unserer Kundenkarten-Services sowie für Bewohner einer Pflegeeinrichtung, die ihrer Belieferung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß §12a ApoG durch uns gemäß Abschnitt 4.4 dieser Datenschutzverordnung zugestimmt haben, bieten wir als zusätzliche entgeltliche Dienstleistung die Lieferung von patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln (incl. diesbezüglichem Beschaffungsmanagement) - ausschließlich als kreditierte Bezüge im Zuge einer monatlichen Sammelrechnung gemäß dem dafür mitgeltenden Abschnitt 4.8.

    Mit Nutzern unserer Kundenkarten-Services, die uns mit dieser zusätzlichen entgeltlichen Dienstleistung einer Lieferung patientenindividuell verblisterter Arzneimittel beauftragen, schließen wir dazu einen individuellen schriftlichen Liefervertrag, der auch die vertragliche Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der für die Lieferung der patientenindividuellen Blister benötigten Daten und Gesundheitsdaten (incl. der Weitergabe für die Herstellung benötigter Daten an von uns beauftragte externe Hersteller der patientenindividuellen Blister) umfasst.

    Eine Belieferung von Bewohnern einer Pflegeeinrichtung, die bei uns ausschließlich durch die Pflegeeinrichtung zu beauftragen ist, erfolgt im rechtlichen Rahmen einer vertraglichen und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Ergänzung des Liefervertrags gemäß § 12a ApoG mit dem Träger der Pflegeeinrichtung als Auftraggeber, der hinreichende datenschutzrechtliche Verpflichtungen für die korrekte Erbringung dieser Dienstleistung unter den Vorgaben von DSGVO und BDSG enthält.

    Sofern die Belieferung mit patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln auch Arzneimittel umfasst, die ärztlich verordnet sind, sind die Ausführungen unter Abschnitt 4.1 dieser DSE mitgeltend. Bei Belieferungen eines die Kundenkarten-Services nutzenden Kunden ist Abschnitt 4.3 dieser DSE mitgeltend, sofern dieser Kunde zusätzliche Service- und Dienstleistungen nutzt (Medikationsanalyse, vollständiges Medikationsmanagement sowie die Ergänzung von Bundesmedikationsplänen um im Filialverbund gekaufte Produkte), ist zudem Abschnitt 4.3 dieser DSE mitgeltend.

    Sofern wir mit der Lieferung patientenindividuell verblisterter Arzneimittel beauftragt werden, benötigen wir alle Rezeptdaten gemäß 4.1 dieser DSE sowie ergänzend folgende personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten in allen Apotheken unseres Filialverbunds: bei Bewohnern einer Pflegeeinrichtung Zimmernummer mit ggf. Station, Geburtsdatum, Krankenkasse, verordnende Ärzte, Medikationsplan mit Dosierungen, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und –Zuordnungen). Da die patientenindividuellen Blister gemäß § 34 (4) ApBetrO den Namen des Patienten tragen müssen, für den die Blister bestimmt sind, kommt eine pseudonymisierten Weitergabe der diesbezüglichen Daten an den von uns beauftragten externen Hersteller der Blister nicht in Frage.

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, vertragskonformen, effizienten und qualitätsorientierten Herstellung der patientenindividuell verblisterten Arzneimittel durch einen von uns dazu beauftragten Hersteller und zur ordnungsgemäßen, sicheren, vertragskonformen, effizienten und qualitätsorientierten Ausführung der beauftragten Belieferung mit patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln durch uns und zur effektiven, qualitätsorientierten notwendigen kaufmännischen Bearbeitung und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns und als unverzichtbare kaufmännische Vertragsgrundlage und erheben, verarbeiten und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von §§ 2a und 34 (4) ApBetrO und §§ 140-147 AO sowie der Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit f. DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit f. und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf die Daten haben die Apotheken des Filialverbunds sowie bei Heimbewohnern als Beziehern der patientenindividuellen Blister Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung sowie der Hersteller/Lieferant der extern gefertigten patientenindividuellen Blister im dafür notwendigen Umfang; im Rahmen des vereinbarten Beschaffungs-managements und/oder bei pharmazeutisch-medizinischem Abstimmungsbedarf oder Abstimmungsbedarf zu Regelungen eines Liefervertrags gemäß SGB V im Rahmen der Belieferung im Sachleistungsprinzip von vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezepten werden wir ggf. Ihre dafür relevanten Daten gegenüber Ärzten offenlegen; dabei werden ggf. mit Bezug auf die hier angegebene Rechtsgrundlage und mit den hier angegeben Verarbeitungsprozessen und Löschungsregelungen auch alle in Abschnitt 4.1 dieser DSE aufgeführten arztbezogenen Rezeptdaten sowie ggf. das Ergebnis pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen dauerhaft gespeichert. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Die Einwilligung zur Nutzung der Daten kann vom Bezieher der patientenindividuellen Blister jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder Email widerrufen werden, sofern kein individueller Liefervertrag besteht; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung sperren wir in unserer elektronischen Geschäftspartnerdatei die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; eine Fortführung der Belieferung von patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln ist dann nicht mehr möglich und der entsprechende Vertrag darüber endet aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung.

    Gleiches gilt, wenn kein gültiger Liefervertrag gemäß § 12a ApoG zwischen der Apotheke und der Pflegeinrichtung eines die patientenindividuellen Blister beziehenden Bewohners mehr vorliegt oder ein solcher Bewohner die Pflegeeinrichtung verlassen hat.

    Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen wie z.B. noch offene Kreditierungen (vergl. 4.16 dieser DSE).

    Lieferdokumentationen von patientenindividuellen Blistern sind gemäß § 22 (1) ApBetrO bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch mindestens fünf Jahre aufzubewahren und werden nach Ablauf dieser Frist jeweils gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; dies ist z.B. der Fall für alle steuerrelevanten Daten in Verbindung mit der Lieferung von patientenindividuell Blistern, die unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern sind.

    Das Angebot der Belieferung mit patientenindividuellen Blistern ist grundsätzliche eine freiwillige Leistung von uns. Wir behalten uns dazu jederzeitige einseitige Änderungen ausdrücklich vor, soweit bzw. solange wir nicht in einzelnen Punkte daran vertraglich gehindert sind.

    4.6 Lieferung personalisierter Produkte

    Das Lieferspektrum der Apotheken des Filialverbunds umfasst auch den Bezug personalisierter Produkte für Kunden bei Dritten - wie z.B. von patientenindividuell hergestellten anwendungsfertigen parenteralen Zytostatika-Zubereitungen gemäß § 11 (3) Apothekengesetz, von personalisierten Hyposensibilisierungslösungen oder von Kompressionsstrümpfen nach Maß - sowie deren entgeltliche Abgabe an den Kunden.

    Ggf. mitgeltende Abschnitte dieser DSE sind bei einer Lieferung personalisierter Produkte auf Verordnungen Abschnitt 4.1, bei Belieferungen eines die Kundenkarten-Services nutzenden Kunden sowie bei Kunden, die eine der ergänzenden Service- und Dienstleistungen des Filialverbund nutzt (Medikationsanalyse, vollständiges Medikationsmanagement oder die Ergänzung von Bundesmedikationsplänen um im Filialverbund gekaufte Produkte) Abschnitt 4.3.

    Mit Bestellung eines personalisierten Produktes gibt uns der Kunde seine konkludente Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner folgenden personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten in unseren Apotheken: Name, Vorname, ggf. Titel, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer (optional), Geburtsdatum, interne Kennzeichen wie z.B. GeschäftspartnerNummer und -Zuordnung(en), bei Vorlage eines Rezeptes alle Rezeptdaten gemäß 4.1 dieser DSE, alle weiteren für die Produktpersonalisierung im jeweiligen Einzelfall benötigte oder vom Kunden angegebene oder in der Apotheke erhobenen (je nach Fallkonstellation wechselnd) personenbezogene und gesundheitsbezogenen Daten (z.B. für die Bestellung von Kompressionsstrümpfen nach Maß, Ergebnisse von Vermessungen des Beins, für das die Strümpfe benötigt werden), für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen), Dokumentation von etwaigen fallbezogenen pharmazeutisch-medizinischen Abklärungen, Bestelldatum, Eingangsdatum, Auslieferungsdatum, ggf. individueller Preis incl. etwaiger Beschaffungskosten.

    Die Übermittlung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten des betroffenen Kunden an den Hersteller des personalisierten Produkts erfolgen nur in pseudonymisierter Form – wobei wir mit Beauftragung zu einer Lieferung eines personalisierten Produktes von einer konkludente Zustimmung des betroffenen Kunden zu einer pseudonymisierten Zustimmung ausgehen – oder der betroffene Kunde gibt uns zuvor seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Übermittlung seiner personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten an unseren Auftragnehmer für die Herstellung seines personalisierten Produktes. Eine Ausnahme stellen personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten des betroffenen Kunden bei der Lieferung patientenindividuell angefertigter parenteraler Zytostatika-Zubereitungen gemäß § 11 (3) Apothekengesetz dar, die wir dem Hersteller dieser Zubereitungen (gemäß gesetzlicher Vorgaben stets eine Klinikapotheke) im Rahmen eines geschlossenen Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung übermitteln; zur ordnungsgemäßen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben in § 17 (6a) ApBetrO zur Kennzeichnung dieser Zubereitungen ist dies zwingend erforderlich.

    Wir benötigen diese Daten für Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten, qualitätsorientierten Lieferung/Abgabe des entsprechenden personalisierten Produkts und zur ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten notwendigen kaufmännischen Bearbeitung aller Liefervorgänge und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns und erheben, verarbeiten und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO, ggf. § 17 (6a) ApBetrO, §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und b und lit f. DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit f. und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf diese Daten haben die Apotheken des Filialverbunds sowie ggf. der Lieferant der personalisierten Produkte im dafür notwendigen Umfang; bei pharmazeutisch-medizinischem Abstimmungsbedarf oder Abstimmungsbedarf zu Regelungen eines Liefervertrags gemäß SGB V im Rahmen der Belieferung im Sachleistungsprinzip von vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezepten werden wir ggf. Ihre dafür relevanten Daten gegenüber Ärzten offenlegen; dabei werden ggf. mit Bezug auf die hier angegebene Rechtsgrundlage und mit den hier angegeben Verarbeitungsprozessen und Löschungsregelungen auch alle in Abschnitt 4.1 dieser DSE aufgeführten arztbezogenen Rezeptdaten sowie ggf. das Ergebnis pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen ohne Bezug zu einem vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezept dauerhaft gespeichert.

    Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Die individuelle Einwilligung zur Nutzung seiner Daten im Rahmen einer Belieferung personalisierter Produkte kann von dem Kunden jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder per Email widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung sperren wir in unserer elektronischen Geschäftspartnerdatei die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; eine Belieferung personalisierter Produkte ist für diesen Kunden dann nicht mehr möglich. Diese Sperrung erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Lieferdokumentationen von personalisierten Produkten werden analog § 22 (1b) ApBetrO für drei Jahre gespeichert und danach gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; dies ist z.B. der Fall für alle steuerrelevanten Daten zur Belieferung von personalisierten Produkten, die unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern sind.

    4.7 Ausleihe von Medizinprodukten

    Die Apotheken des Filialverbunds bieten für ausgewählte Medizinprodukte (z.B. Milchpumpen oder elektrische Inhalatoren) deren entgeltliche Ausleihe an. Wir behalten uns vor, Umfang und Nutzungsbedingungen dieser Ausleihen jederzeit zu ändern oder diese Ausleihen ganz einzustellen.

    Sofern die Ausleihe auf eine vorgelegte oder zur Belieferung elektronisch übermittelte ärztliche Verordnung erfolgt, sind die Ausführungen unter Abschnitt 4.1 dieser DSE mitgeltend.

    Für eine Ausleihe hat der Kunde einen Ausleihvertrag abzuschließen, mit dem er einer Verarbeitung von folgenden personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten durch uns zuzustimmen hat: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Art des ausgeliehenen Medizinprodukts, Ausleihdatum, bei Ausleihen im Rahmen der Vorlage einer ärztlichen Verordnung mit allen Rezeptdaten, Kautionshöhe, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen).

    Wir benötigen die Daten als kaufmännisch unverzichtbarer Vertragsgrundlage sowie für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientieren Durchführung der Ausleihe incl. der notwendigen kaufmännische Bearbeitung und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO, §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit. f und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf diese Daten haben die Apotheken des Filialverbunds; bei pharmazeutisch-medizinischem Abstimmungsbedarf oder Abstimmungsbedarf zu Regelungen eines Liefervertrags gemäß SGB V im Rahmen der Belieferung im Sachleistungsprinzip von vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezepten werden wir ggf. Ihre dafür relevanten Daten gegenüber Ärzten offenlegen; dabei werden ggf. mit Bezug auf die hier angegebene Rechtsgrundlage und mit den hier angegeben Verarbeitungsprozessen und Löschungsregelungen auch alle in Abschnitt 4.1 dieser DSE aufgeführten arztbezogenen Rezeptdaten sowie ggf. das Ergebnis pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen ohne Bezug zu einem vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten Rezept dauerhaft gespeichert. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Sie haben das Recht zu, die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der Ausleihe von Medizinprodukten bei uns für Bestellungen und Vorbestellungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder Email zu widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung wird umgehend die weitere Verarbeitung der personen-bezogenen Daten und Gesundheitsdaten gesperrt, auf die sich der Widerspruch bezieht, und der Datenzugriff darauf ist durch unsere Mitarbeiter nicht mehr möglich; wir beenden in diesem Fall den Ausleihvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund und verlangen die unverzügliche Rückgabe des ausgeliehenen Medizinprodukts.

    Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen wie z.B. noch laufende Ausleihen oder offene Schadenersatzansprüche aus abgeschlossenen Ausleihen oder noch offene Kreditierungen (vergl. 4.16 dieser DSE).

    Alle Daten in Verbindung mit Ausleihen werden analog § 22 (1b) ApBetrO für 3 Jahre gespeichert und danach gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; dies ist z.B. der Fall für steuerlich relevante Daten in Verbindung mit Ausleihen, die unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern sind.

    Das Angebot der Ausleihe ist grundsätzliche eine freiwillige Leistung von uns. Wir behalten uns dazu jederzeitige einseitige Änderungen ausdrücklich vor, soweit bzw. solange wir nicht in einzelnen Punkte daran vertraglich gehindert sind.

    4.8 Abgabe von Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI

    Wir bieten Kunden die Belieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Sachleistungsprinzip gemäß § 40 SGB XI sowie auf Kundenwunsch auch eine Unterstützung bei der diesbezüglichen Antragstellung. Bei entsprechenden Belieferungen eines die Kundenkarten-Services nutzenden Kunden ist Abschnitt 4.2 dieser DSE mitgeltend.

    Pflegebedürftige in gesetzlichen Pflegekassen haben unter gewissen Bedingungen (u.a. bewilligter Pflegegrad und Betreuung des Pflegebedürftigen zu Hause) Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Rahmen des Sachleistungsprinzips, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

    Bei Vorliegen einer Anspruchsberechtigung muss der Antrag auf Kostenübernahme unter Angabe der benötigten Hilfsmittel der jeweiligen Pflegehilfsmittel-Produktgruppe vom Berechtigten bei der zuständigen gesetzlichen Pflegekasse selbst gestellt werden – auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin auch mit unserer Hilfe; bei dieser Antragstellung sind weitere sowohl personenbezogene Daten als auch Gesundheitsdaten als auch im Fall einer vom Antragsteller gewünschten Belieferung durch eine der Apotheken des Filialverbunds vom Kunden die jeweilige Apotheke als Leistungserbringer anzugeben.

    Unsere vom Kunden als Lieferapotheke für seine Hilfsmittel zum Verbrauch gewünschte Apotheke erhält dann von der Pflegekasse bei Genehmigung des Antrags eine Kostenübernahmeerklärung, die i.d.R. als Dauergenehmigung erteilt wird; nach unserer telefonischer Information über die Genehmigung des Antrags kann der Kunde auf Basis dieser Genehmigung dann monatlich die ihm nach Art, Menge und Kostenbegrenzung zustehenden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Belieferung im Sachleistungsprinzip – teilweise je nach Produktart mit Zuzahlungsverpflichtung - abrufen. Nach Monatsabschluss übermittelt unsere liefernde Apotheke - analog den unter Abschnitt 4.1 dieser DSE beschriebene Abrechnungsverfahren für im Sachleistungsprinzip belieferte ärztliche Verordnungen - den monatlichen Belieferungsnachweis mit den jeweils durch Unterschrift des Berechtigten quittierten einzelnen Bezügen an ein eingeschaltetes Rechenzentrum zur weiteren Abrechnung mit den Kostenträger.

    Mit der etwaigen Bitte um unsere Unterstützung bei der Antragsausfüllung und/oder mit der Angabe einer unserer Apotheken als Leistungserbringer gibt uns der Kunde seine konkludente Zustimmung zur – ggf. im Zuge von vorvertraglichen Maßnahmen - Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe seiner folgenden personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, interne Kundennummer und Geschäftspartner-Zuordnung, Pflegekasse, Pflegegrad, Versichertennummer und -status und etwaige Zuzahlungsbefreiungen, alle Daten des Antrags und der Kostenübernahmeerklärung, ggf. Bezüge mit Lieferdatum , etwaige geleistete Zahlungen, Monitoring des monatlichen Verbrauchs mit ggf. Erinnerungsanruf bei noch nicht ausgeschöpftem monatlichem Einkaufsvolumen, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen) und Bearbeitungsdaten.

    Wir erheben und verarbeiten diese Daten für eine ordnungsgemäße, sichere, effiziente und qualitätsorientierte Lieferung/Abgabe der jeweils gewünschte Pflegehilfsmittel und die effiziente und qualitätsorientierte notwendige kaufmännische Bearbeitung aller Liefervorgänge durch uns und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch in Wahrung berechtigter Interessen von uns auf Rechtsgrundlage von §§ 78 Abs. 1, 40 Abs. 2 SGB X1, § 2a ApBetrO und §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und f DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit f. lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf diese Daten haben die Apotheken des Filialverbunds, das beauftragte Rechenzentrum sowie die Pflegekasse des Kunden als Kostenträger. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Die individuelle Einwilligung zur Nutzung seiner Daten im Rahmen einer Belieferung von Pfleghilfsmitteln zum Verbrauch kann von dem Kunden jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder per Email widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung sperren wir die weitere Verarbeitung der personen-bezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; eine Belieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der angegebene Lieferapotheke ist für diesen Kunden dann nicht mehr möglich; die weitere Lieferung durch einen anderen Leistungserbringer muss er bei seiner Pflegekasse entsprechend erst beantragen. Diese Sperrung erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Ihre zur Abrechnung an das Rechenzentrum und die Kostenträger übermittelten Daten zum Bezug Ihrer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in Analogie zur technischen Anlage 3 zur Abrechnungsvereinbarung für die Belieferung von Verordnungen im Sachleistungsprinzip nach § 300 SGB V nach 10 Jahren gelöscht.

    Alle anderen Daten in Verbindung mit dem Bezug von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch betreffen steuerlich relevante Geschäftsvorfälle und sind damit unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern; ein Widerspruch gegen diese Speicherung gemäß AO ist nicht möglich. Diese Daten werden erst nach Ablauf dieser Frist von uns gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist eine freiwillige Leistung von uns. Wir behalten uns dazu jederzeitige einseitige Änderungen oder eine Einstellung der Leistung ausdrücklich vor.

    Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kundenbereiche unserer Apotheken einer Videoüberwachung unterliegen; wir verweisen dazu auf den Abschnitt 4.16 dieser DSE.

    4.9 Botendienst

    Wir bieten auf jeweils ausdrücklichen Wunsch eines Kunden im Einzelfall eine Auslieferung im (gegenwärtig unentgeltlichen) Botendienst für bei uns bezogene Produkte gemäß § 17 (2) ApBetrO im näheren Umfeld unserer Apotheken an; wir behalten uns vor, Umfang und Nutzungsbedingungen dieser freiwillige Serviceleistung jederzeit zu ändern oder diese ganz einzustellen.

    Mit Ihrer Annahme unseres freiwilligen Service einer Botendienstlieferung geben Sie uns konkludent Ihre Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer dafür z.Z. auch gesetzlich benötigten folgenden personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten in allen Apotheken unseres Filialverbunds: Name, Vorname, Anschrift, in Sonderfällen auch Telefonnummer, ggf. abweichende von Ihnen zu benennende Lieferadresse, Lieferzeitpunkt, ggf. besondere Lieferhinweise, etwaige Nachzahlungen, etwaige geleistete Zahlungen, Daten der nachzuliefernden Waren und ggf. des dazugehörigen Rezeptes, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen).

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten und qualitätsorientierten Ausführung der Auslieferung des Botendiensts und zur ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten notwendigen kaufmännischen Bearbeitung der damit verbundenen Liefervorgangs und zur Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen und erheben, verarbeiten und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von §§ 2a, 17 (2) ApBetrO und §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit f. und lit. h DSGVO.

    Bei der Auslieferung der Waren wird im Rahmen unsere organisatorischen Maßnahmen sicher gestellt, dass außer der der Lieferadresse keine weiteren personenbezogenen Daten und insbesondere keine Gesundheitsdaten der Sendung ohne erkennbare Zerstörung der Verpackung entnommen werden können.

    Sofern wir im Einzelfall einem von Ihnen geäußerten Wunsch nach Abholung Ihrer Verordnung nach unserer freien Entscheidung nachkommen, geben Sie uns konkludent Ihre Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung der dafür benötigten folgenden personenbezogenen Daten in allen Apotheken unseres Filialverbunds: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, ggf. abweichende Abholadresse und Abholzeitpunkt, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen).

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer sicheren, effizienten und qualitätsorientierten Ausführung der Abholung durch den Botendienst und zur ordnungsgemäßen, effizienten, qualitätsorientierten notwendigen kaufmännischen Bearbeitung und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrung berechtigter Interessen von uns auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO, §§ 140–147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit f. DSGVO.

    Bei Abholung Ihrer Verordnung gehen wir davon aus, dass die zu übermittelnde Verordnung in einem verschlossenen Umschlag an unseren Boten überreicht wird. Sofern uns bei der Übergabe des Rezepts entgegen unserer Erwartung weitere personenbezogen Daten und/oder Gesundheitsdaten offenbar werden, so behandeln wir die unvermeidliche Kenntnisnahme solcher Daten als vorvertragliche Maßnahme für eine Belieferung einer ärztlichen Verordnung gemäß dann mitgeltenden Regelungen unter 4.1 dieser DSE.

    Regelmäßigen Zugriff auf die Daten bezüglich Auslieferung und Abholung haben die Apotheken des Filialverbunds; ggf. erfolgt auch eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch von uns beauftragte ausliefernde Dienstleister im dafür benötigten Umfang. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten für den von Ihnen gewünschten Botendienst (Auslieferung und Abholung) kann von Ihnen jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder Email widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt. Mit Zugang der Widerrufserklärung sperren wir in unserer elektronischen Geschäftspartnerdatei die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter. Eine Auslieferung im Botendienst ist dann nicht mehr möglich; wir halten die für die Auslieferung vorgesehenen Waren dann zur Abholung durch Sie bereit. Diese Sperrungen erfolgen ggf. unter Bezug auf Art. 6 Abs.1 lit. b und lit. f DSGVO jedoch solange nicht, als noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Sofern wir im Einzelfall Ihrem Wunsch nach Abholung Ihrer Verordnung nach unserer freien Entscheidung nachkommen, gehen wir davon aus, dass die zu übermittelnde Verordnung in einem verschlossenen Umschlag an unseren Boten überreicht wird, so dass wir für eine Abholung als dafür benötigte Daten gemäß §2a ApBetrO, §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit f. DSGVO nur folgende personenbezogene Daten erheben: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, ggf. abweichende Abholadresse und Abholzeitpunkt.

    Sofern die Auslieferung im Botendienst der Apotheke honoriert wird - sei es auf Grund gesetzlicher Regelungen oder freiwilliger Vereinbarungen – sind die erhobenen Daten zum Botendienst gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern; in allen anderen Fällen werden alle Daten zum Botendienst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt. Dies ist z.B. bezüglich der Anfahradressen des Botendienstes incl. Vor- und Zuname des Empfängers bzw. Abgebenden als Teil des Fahrtenbuchs des Betriebs-PKWs sowie der im Rahmen einer Botenauslieferung ggf. erfolgte Zahlungsvorgänge der Fall, die steuerlich relevante Geschäftsvorfälle betreffen und damit unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern sind.

    Das Angebot des Botendiensts ist eine freiwillige Leistung von uns. Wir behalten uns dazu jederzeitige einseitige Änderungen oder eine Einstellung der Leistung ausdrücklich vor.

    4.10 Pharmazeutische Dienstleistungen

    4.10.1 Pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie

    Wir bieten Ihnen pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie, insbesondere auch gemäß § 129 Abs. 5e SGB V, an. Jede von Ihnen gewünschte pharmazeutische Dienstleistung müssen Sie bei uns schriftlich jeweils separat beauftragen. Im Rahmen dieser Beauftragung geben Sie uns Ihre Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer folgenden personenbezogenen Daten: Personendaten (Vor- und Nachname, Geschlecht, Adresse, ggf. Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse, Geburtsdatum); Medikationsdaten (Wirkstoff, Handelsname des Fertigarzneimittels, Stärke, Darreichungsform, Dosierung, Anwendungsregime, Dauer-, Akut- oder Bedarfsmedikation, Selbstmedikation/verordnetes Arzneimittel, Anwendungsgrund), arzneimittelbezogene Probleme, die eine Intervention erfordern, Lösungsvorschläge für die entsprechenden arzneimittelbezogenen Probleme, ggf. Aufzeichnungen aus dem Gespräch mit Ihnen, · ggf. Verordner, · ggf. Anwendungsdauer, ggf. - sofern Sie einer Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt ausdrücklich zugestimmt haben - Ergebnisse der Rücksprache mit dem Arzt, endgültige Lösung der arzneimittelbezogenen Probleme; Medikationsplan mit Dosierungen, ggf. Anamnese und Angaben zu persönlichen Lebensumständen, ggf. Indikationen und Diagnosen.

    Wir benötigen diese Daten jeweils für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten Bearbeitung und Ausführung der jeweiligen pharmazeutischen Diens-tleistung sowie für deren notwendiger kaufmännischen Bearbeitung als unverzichtbare kaufmännische Vertragsgrundlage incl. der notwendigen kaufmännische Bearbeitung und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns und erheben und verarbeiten diese Daten auf Rechtsgrundlage von § 129 Abs. 5e SGB V, §§ 140-147 AO, § 2a ApBetrO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit. f und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf diese Daten haben die Apotheken des Filialverbunds, im Fall einer für Sie erbrachten pharmazeutischen Dienstleistung gemäß § 129 Abs. 5e SGB V ein von uns beauftragtes Rechenzentrum, an das wir die Abrechnungsdaten in analoger Form sowie digitaler, verschlüsselter Form übermitteln und das dann Ihre Daten und die Daten anderer Leistungsempfänger pharmazeutischer Dienstleistungen gebündelt an den Nacht- und Notdienstfonds als benannten Kostenträger gemäß Sozialgesetzbuch zum Zwecke der Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung weitergibt, sowie – sofern Sie einer Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt ausdrücklich zugestimmt haben – Ihr behandelnder Arzt.

    Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Sie können die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten bezüglich pharmazeutischer Dienstleistungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder Email und separat für jede einzelne Dienstleistung widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang Ihrer Widerrufserklärung sperren wir in unserer elektronischen Geschäftspartnerdatei die weitere Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich Ihr Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; eine vereinbarungsgemäße Nutzung der pharmazeutischen Dienstleistung durch Sie sowie ggf. noch anstehende Auswertungen sind dann nicht mehr möglich. Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Ihre im Rahmen der Nutzung unserer pharmazeutischen Dienstleistungen verarbeiteten Daten werden von uns in Anlehnung an die Aufbewahrungsfrist für verschiedene pharmazeutische Dokumentationen gemäß bzw. in Anlehnung an den relevanten sozialrechtlichen Rahmenvertrag gemäß § 129 Abs. 5e SGB V für vier Jahre gespeichert und danach gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; dies gilt z.B. für alle steuerlich relevanten Daten in Verbindung mit der Nutzung der pharmazeutischen Dienstleistungen, die unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern sind.

    4.10.2 Individuelle pharmazeutische Betreuung

    Wir bieten als eine besondere, individuelle Form einer pharmazeutischen Dienstleistung als kostenpflichtigen Zusatzservice ausschließlich für zugelassene Nutzer unserer Kundenkarten-Services eine „Individuelle pharmazeutische Betreuung“ an (vergl. 4.3 dieser DSE), für die vor Beginn der Betreuung eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen Kunden und betreuender Apotheke abzuschließen ist, die u.a. auch für alle datenschutzrechtlich relevanten Aspekte eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und ggf. zur Datenweitergabe an Ärzte im Rahmen einer fachlichen pharmazeutisch-medizinischen Rückfrage einholt.

    In Ergänzung der für die Kundenkartenservices gemäß Abschnitt 4.3 dieser DSE benötigten Daten werden für Kunden mit individueller pharmazeutischer Betreuung in den Apotheken des FV folgende zusätzlichen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet: alle Rezeptdaten, Krankenkasse, verordnende Ärzte, Medikationsplan mit Dosierungen, ggf. Anamnese und Angaben zu persönlichen Lebensumständen, ggf. Indikationen und Diagnosen.

    Wir benötigen diese Daten jeweils für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten Bearbeitung und Ausführung des/der ergänzenden Kundenkarten-Service-/Dienstleistung sowie notwendigen kaufmännischen Bearbeitung der Services und/oder entgeltlichen Dienstleistungen sowie im Fall entgeltlicher Dienstleistungen als unverzichtbare kaufmännische Vertragsgrundlage incl. der notwendigen kaufmännische Bearbeitung und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns und erheben und verarbeiten diese Daten auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit. c und lit. h DSGVO und bei Nutzung entgeltlicher Dienstleistungen auf Rechtsgrundlage von §§ 140-147 AO, § 2a ApBetrO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit. f und lit. h DSGVO.

    Die in Abschnitt 4.3 dieser DSE gemachten Zugriffsangaben bezüglich den Daten von Nutzern der Kundenkarten-Services und den diesbezüglichen Rechtsgrundlagen gelten auch vollumfänglich für Kunden in individueller pharmazeutischer Betreuung.

    Sie können die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten für den ergänzenden Service einer individuellen pharmazeutischen Betreuung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder Email und separat für jede einzelne Service-/Dienstleistung widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang Ihrer Widerrufserklärung sperren wir in unserer elektronischen Geschäftspartnerdatei die weitere Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich Ihr Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; die Nutzung des ergänzenden Dienstleistung der individuellen pharmazeutischen Betreuung ist dann nicht mehr möglich. Gleiches gilt, wenn wir Ihre Zulassung als Nutzer unserer Kundenkarten-Services widerrufen, wozu wir ohne Angabe von Gründen jederzeit berechtigt sind, oder länger als drei Jahre keine Bezüge von Ihnen in einer der Betriebsstätten unseres Filialverbunds unter Nutzung der Kundenkarten-Services mehr erfasst worden sind. Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Die in Abschnitt 4.3 dieser DSE gemachten Angaben bezüglich den Aufbewahrungs- bzw. Löschfristen für Daten von Nutzern der Kundenkarten-Services und den diesbezüglichen Rechtsgrundlagen gelten auch vollumfänglich für Daten von Kunden in individueller pharmazeutischer Betreuung.

    4.11 Bestellungen und Vorbestellungen

    Wir gehen bei Bestellungen und Vorbestellung, die uns erreichen, grundsätzlich von einer späteren Abholung der bestellten bzw. vorbestellten Waren in einer unserer Apotheken aus; zudem gehen wir davon aus, dass der Kunde mit Auslösung seiner Bestellung bzw. Vorbestellung seine konkludente Zustimmung für die Verarbeitung der dafür benötigten personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten gibt.

    Zu Bestellungen und Vorbestellungen zählen wir im Sine dieser DSE auch Anmeldungen und/oder Terminvereinbarungen für von uns angebotene Service- und Dienstleistungen.

    Je nach Art des bestellten bzw. vorbestellten Produktes bzw. der anzuwendenden Liefergrundlagen sind bei der Bearbeitung von Vorbestellungen oder Bestellungen jeweils folgende Abschnitte dieser DSE mitgeltend:

    • sofern die Bestellung/Vorbestellung eine Belieferung einer ärztlichen Verordnung betrifft: Abschnitt 4.1 und ggf. weitere Abschnitte dieser DSE, auf die in 4.1 verwiesen wird
    • sofern ein Kunde sich für Service- und Dienstleistungen anmelden will: Abschnitt 4.2 oder andere Abschnitte dieser DSE, auf die ggf. je nach Art der Service- und Dienstleistung in 4.2 (sowie ggf. inhaltlich kongruent auch in den folgenden Aufzählungspunkten verwiesen) wird
    • sofern ein dafür berechtigter Kunde unsere Kundenkarten-Services und/oder einzelne der von uns ausschließlich für Nutzer der Kundenkarten-Services angebotene ergänzenden Service- und Dienstleistungen (Medikationsanalyse, Medikations-management sowie die Ergänzung von Bundesmedikationsplänen um im Filialverbund gekaufte Produkte) nutzen will: Abschnitt 4.3;
    • zur Belieferung von Verordnungen für Bewohner einer Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Liefervertrags gemäß §12a Apothekengesetz (ApoG): Abschnitt 4.4;
    • zur Belieferung mit personalisierten Produkten: Abschnitt 4.6;
    • zur Ausleihen von Medizinprodukten auf Verordnung: Abschnitt 4.7;
    • bei einer gewünschten Belieferung im Versand: Abschnitt 4.12;
    • bei gleichzeitig gewünschten Kreditierungen für vorbestellte bzw. bestellte Produkte: Abschnitt 4.15 .

    Bestellungen sind bei uns über die Bestellformulare auf der jeweiligen Website unserer Apotheken möglich, wobei der Kaufvertrag jeweils erst mit Annahme der Bestellung durch uns rechtlich verbindlich zustande kommt; bei Belieferung von Rezepten setzt dies zwingend die Vorlage des Rezeptes in der Apotheke voraus. Bezüglich des Datenschutzes bei Nutzung unserer Online-Angebote verweisen wir grundsätzlich auf die entsprechenden Datenschutzerklärungen auf den Websites unserer Apotheken unter „www.victoria-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklärung für Online-Angebote“ bzw. „www.fortuna-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklärung für Online-Angebote“.

    Zudem nehmen wir auch Bestellungen über einen vom FV eingerichteten oder autorisierten digitalen Bestellweg (wie z.B. über einer der vom FV dafür angebotenen Bestell-Apps oder über eine der vom FV eingerichteten Schnittstellen für eine Übermittlung von elektronischen Rezepten sowie die digitale Bestellübermittlung durch von Ihnen dafür zweifelsfrei autorisierten Dritten) an; die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO wird durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen sichergestellt, die wir selbst dabei ergreifen und/oder die Betreiber dieser von uns autorisierten Bestellportale auf Grund vertraglicher Verpflichtungen zu ergreifen haben.

    Wir akzeptieren zudem Bestellungen per Telefon, Fax und Email bei einer der Apotheken des Filialverbunds und ggf. mündlich bei einem im Dienst befindlichen Mitarbeiter des Filialverbunds und sehen diese als kaufmännisch verbindlich an, sofern dabei nicht ausdrücklich nur eine kaufmännisch nicht bindende Vorbestellung gewünscht wird. Bestellungen über Telefon, Email, Fax oder mündlich an Mitarbeiter, bei denen vom Kunden die für eine kaufmännische Bestellung benötigten Daten nicht hinreichend angegeben werden, werden auch als Vorbestellungen betrachtet.

    Sofern uns Dritte eine Vorbestellung oder Bestellung für einen Kunden übermitteln, gehen wir von der konkludenten Zustimmung des Kunden dazu aus.

    Bestellungen von Kunden, die uns nur über andere Wege erreichen - insbesondere auch über Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp oder nicht zweifelsfrei vom Kunden autorisierte digitale Bestellwege - werden von uns nur als Vorbestellungen behandelt, da wir bei solchen anderen Kommunikationswegen ggf. Manipulationen der uns erreichenden Bestellungen nicht sicher ausschließen können. Sofern Kunden für die Übermittlung der Vorbestellung solche andere und damit möglicherweise unsichere Kommunikationswege verwenden, so liegt dies in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Wir werden bei der Abwicklung von Vorbestellungen solche vom Kunden benutzen unsicheren Kommunikationswege unsererseits nicht zur Übermittlung von personenbezogenen Daten und/oder Gesundheitsdaten nutzen, sondern darüber nur die Bereitstellung der Vorbestellung bestätigen; eine etwaige darüber hinaus notwendige Kommunikation zur Klärung von Unklarheiten der Bestellung erfolgt ausschließlich persönlich bei Abholung, telefonisch mit dem Bestellenden oder schriftlich.

    Unter diesen Rahmenbedingungen akzeptieren wir auch – ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Haftung von uns - eine von Ihnen initiierte Kontaktaufnahme bzw. Vorbestellung über den Messenger-Dienst WhatsApp auf unsere Festnetznummern 02621/2226 (Victoria-Apotheke) bzw. 02621/6284270 (Fortuna-Apotheke); wir empfehlen Ihnen, dafür nur die jeweils neueste Version von WhatsApp zu nutzen, für die WhatsApp eine End-zu-End-Verschlüsselung zusagt, die eine Einsichtnahme der per WhatsApp übermittelten Daten für Dritte verhindern soll.

    Falls Sie unter den vorstehenden Rahmenbedingungen WhatsApp für eine die Kommunikation mit uns (incl. der Übermittlung Ihrer Vorbestellungen) verwenden, übernehmen wir keine Haftung für die einwandfreie Funktion von WhatsApp und für die Sicherheit Ihrer Daten. Mit Nutzung von WhatsApp zur Kommunikation mit uns stimmen Sie zu, dass etwaige Reklamationen und resultierende Ansprüche zur Funktion von WhatsApp (incl. Verletzung von Datenschutzrichtlinien) nicht an uns gerichtet werden können und dass für diese Kommunikation allein die Datenschutzrichtlinien von WhatsApp gelten, die Sie auf der Website von WhatsApp unter www.whatsapp.com/legal auch in deutscher Sprache publiziert finden; dort finden Sie auch Angaben zu Art und Umfang der Datenerhebung und deren Verarbeitung durch WhatsApp sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre. WhatsApp gibt dort auch an, dass seine Dienste im Europäischen Wirtschaftsraum durch WhatsApp Ireland Limited bereitgestellt werden; wir übernehmen jedoch keine Verantwortung dafür, dass über WhatsApp übermittelte Daten ausschließlich in diesem Wirtschaftsraum verarbeitet werden.

    Bei Bestellungen und Vorbestellungen hat der Besteller gemäß den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten gemäß dieser DSE und damit der Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten in den Apotheken des Filialverbunds zugestimmt: Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Zeitpunkt der Abholung, Bestellwünsche bzw. Daten zu den jeweiligen Verordnungen incl. jeweiliger Angabe des Aut-Idem-Status, Information zur Berechtigung zur Nutzung der Kundenkarten-Services des Filialverbunds, Krankenkasse und IK-Nummer, Mitteilungstext sowie ggf. alle Daten von einem uns vom Besteller im Rahmen der Bestellung übermittelten Rezept bzw. Rezeptkopie, d.h. alle (unbearbeiteten) kundenbezogenen und arztbezogenen Rezeptangaben gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen). Sofern der Kunde eine (Vor)Bestellung über das Portal gesund.de übermittelt, hat aus technischen Gründen eine buchhalterische Rechnungsstellung zu erfolgen; in diesem Fall sind alle Angaben zu Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich der Kreditierung von Zahlungsverpflichtungen gemäß Abschnitt 4.15 dieser DSE mitgeltend.

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten und qualitätsorientierten Bearbeitung Ihrer Bestellung bzw. Vorbestellung, als unverzichtbare kaufmännische Vertragsgrundlage bzw. vorvertragliches Dokument, der damit jeweils verbundenen Sicherung unserer Rechtsposition und auch in Wahrung berechtigter Interessen von uns und erheben, verarbeiten und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b (bei Vorbestellungen als vorvertragliche Daten) und lit. f DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit f. und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf diese Daten haben die Apotheken des Filialverbunds. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten für Bestellungen und Vorbestellungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder per Email zu widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung wird umgehend die weitere Verarbeitung der personen-bezogenen Daten und Gesundheitsdaten gesperrt, auf die sich der Widerspruch bezieht, und der Datenzugriff darauf ist durch unsere Mitarbeiter nicht mehr möglich; zukünftige Belieferungen von Bestellungen sind ohne Ihre erneute Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer für die Bearbeitung der Bestellung benötigten Daten nicht mehr möglich. Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen wie z.B. noch laufende Bestellvorgänge.

    Alle im Zuge von Bestellungen oder Vorbestellungen erhobenen personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten von Kunden werden in den Apotheken des Filialverbunds nach vollständigem Abschluss des Geschäftsvorfalls incl. vollständiger Begleichung aller Zahlungsverpflichtungen gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt. So sind z.B. Bestellungen/Vorbestellungen, für die eine Rechnungsstellung erfolgt, gemäß den Vorgaben zur Kreditierung von Zahlungsverpflichtungen gemäß Abschnitt 4.15 dieser DSE unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern; gleiches gilt für alle anderen kaufmännisch relevanten Daten von angenommenen Vorbestellungen bzw. Bestellungen, insbesondere bezüglich Daten der Prozessierung der Zahlungsbegleichung belieferter Vorbestellungen/Bestellungen über Kassenprozesse. Auch aus pharmazeutischen Gründen können ggf. längere Aufbewahrungsfristen für Daten bezüglich Bestellungen/Vorbestellungen notwendig sein – wie z.B. im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Informations- und Dokumentationspflichten gemäß Abschnitt 4.14 dieser DSE.

    Zudem gelten für die während des Bestellvorgangs ggf. im Rahmen der Nutzung unseres Online-Angebots erhobenen und verarbeiteten Daten abweichende Aufbewahrungsfristen gemäß den dafür vorstehend erwähnten spezifischen Datenschutzrichtlinien für die Nutzung unserer Online-Angebote.

    Bei der Annahme von Bestellungen und Vorbestellungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung von uns; wir behalten uns dazu jederzeitige einseitige Änderungen oder eine Einstellung dieser freiwilligen Leistung(en) ausdrücklich vor. Ausgenommen davon sind Sonderfälle, bei denen für uns eine gesetzliche Lieferverpflichtung für spezielle Liefersituationen ungeachtet unserer prinzipiellen Vertragsfreiheit besteht; in diesen Sonderfällen behalten wir uns vor, im Rahmen eines Ermessensspielraums bezüglich Art, Umfang und Dokumentation der Annahme von Bestellungen im Rahmen gesetzlicher Lieferverpflichtungen jederzeit einseitige Änderungen bei den entsprechenden Verarbeitungsprozessen vorzunehmen.

    4.12 Versand

    Grundsätzliche Voraussetzung für einen Versand bestellter Artikel an einen Kunden ist dessen Bestellung gemäß dem mitgeltenden Abschnitt 4.11 diese DSE. Sofern danach auf Wunsch eines Kunden eine Auslieferung von bei uns bestellten Waren im Versand - bei Arzneimitteln im Rahmen der für die Apotheken des Filialverbunds jeweils einzeln bestehenden Versandhandelserlaubnis gemäß § 11 Apothekengesetz (ApoG) - erfolgen soll und dies im Einzelfall rechtlich zulässig ist, stimmt der Kunden mit der Beauftragung zum Versand konkludent der Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogen Daten und Gesundheitsdaten – ggf. in Ergänzung zu den unter den mitgeltenden Regelungen gemäß Abschnitt 4.15 erhoben personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten - zu: Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Telefonnummer, ggf. abweichende Lieferadresse, Lieferzeitpunkt, zu versendende Waren, Versand- und Sendungsverfolgungsdaten (incl. Daten, Ergebnisse, Namenszeichen der Ausführenden der internen Qualitätskontrollen und Zustellkontrollen, ggf. auch für notwendige Zweitzustellung, ggf. Identitätsnachweis des Empfängers, Zustelldatum, ggf. vergebliche Zustellversuche, ggf. Empfangsbestätigung nach fallbezogener Entscheidung des verantwortlichen Apothekers, ggf. Versagungsgründe bei abgelehntem Versand), ggf. kundenspezifische Daten bezüglich Maßnahmen bei bekannt gewordenen Arzneimittelrisiken gemäß Abschnitt 4.14 dieser DSE, bei Belieferung von Verordnungen alle benötigten verordnungsartspezifischen Daten gemäß 4.1 dieser DSE, für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen).

    Wir behalten uns vor, bei Auslieferungen in der näheren Umgebung auch eigene Mitarbeiter für die Auslieferung einzusetzen; in diesem Fall gelten die Regelungen gemäß Abschnitt 4.9 dieser DSE für den Botendienst analog.

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten und qualitätsorientierten Ausführung des Versands und als unverzichtbare kaufmännische Vertragsgrundlage und für die effiziente, qualitätsorientierte notwendige kaufmännische Bearbeitung aller Liefervorgänge der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen und verarbeiten diese Daten dann auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO, §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit. c und lit. f DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit f und lit. h DSGVO, im Fall von Arzneimitteln ergänzend zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen auf Rechtsgrundlage von § 11a ApoG und § 17 Abs. 2a Nr. 2, 5 und 7 ApBetrO.

    Regelmäßigen Zugriff auf Ihre Daten haben die Apotheken des Filialverbunds; ggf. erfolgt auch eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch ausliefernde Dienstleister im dafür benötigten Umfang. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Sofern eine Bestellung über die Website erfolgt, gelten ergänzend die dafür jeweils separat geltenden DSE auf den Websites der Victoria-Apotheke (www.victoria-apotheke-lahnstein.de) bzw. der Fortuna-Apotheke (www.fortuna-apotheke-lahnstein.de).

    Die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten für den von Ihnen gewünschten Versand kann von Ihnen jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder per Email widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung sperren wir die weitere Verarbeitung der personen-bezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter. Eine Auslieferung im Versand ist dann nicht mehr möglich; wir halten die für die Auslieferung vorgesehenen Waren dann zur Abholung durch Sie bereit. Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen wie z.B. noch laufende Auslieferungen im Versand und/oder die vorstehend erwähnte Bereitstellung der Ware zur Abholung durch Sie.

    Alle Daten in Verbindung mit Versandaktivitäten betreffen auch steuerlich relevante Geschäftsvorfälle und sind damit unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern. Diese Daten werden erst nach Ablauf dieser Frist von uns gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Wir behalten uns vor, im Rahmen eines Ermessensspielraums bezüglich Art, Umfang und Dokumentation der Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Ausführung des Versands jederzeit einseitige Änderungen bei den entsprechenden Verarbeitungsprozessen vorzunehmen sowie ggf. den Versand mit Rückgabe unserer behördlichen Erlaubnis ganz einzustellen.

    4.13 Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten

    Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns gemäß § 22 (5) Infektionsschutzgesetz ein digitales Covid-19-Impfzertifikat Impfzertifikat erstellen zu lassen. Bei entsprechender Beauftragung durch Sie haben wir zunächst die Authentizität Ihres Impfausweis und die darin gemachten Eintragungen zu Covid-19-Impfungen sowie Ihre Identität an Hand eines Sie ausweisendes Dokumentes zu prüfen.

    Bei positivem Prüfungsergebnis werden Ihre für die Erstellung des Impfzertifikats relevanten personenbezogenen Daten incl. Gesundheitsdaten - nämlich Vor- und Nachnamen (ggf. incl. Geburtsnamen), Geburtsdatum, Zielkrankheit oder Zielerreger, Impfarzneimittel, Datum der Impfung mit kennzeichnender Nummern als Erst- oder Wiederimpfung - daraus abgelesen und über eine spezifische Eingabemaske in ein von einem Dritten betriebenes Web-Portal, mit dem eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung besteht, eingegeben und darüber digital an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Das RKI erstellt daraufhin unter auf Rechtsgrundlage von § 22 (5) Infektionsschutzgesetz erfolgenden Verarbeitung Ihrer dorthin übermittelten personenbezogenen Daten unmittelbar das digitale Impfzertifikat mit QR-Code und transferiert dieses digital über das Webportal an uns; wir drucken Ihnen dann das Zertifikat aus oder übermitteln Ihnen diese Daten digital.

    Mit Empfang der RKI-Daten des digitalen Impfzertifikats in der Apotheke werden Ihre im Webportal nur temporär prozessierten personenbezogenen Daten dort gelöscht.

    Sofern Sie während des Erstellungsvorgangs Ihres Impfzertifikats in der Apotheke warten und dann nach Rückmeldung des RKI Ihren Ausdruck unmittelbar entgegennehmen oder den übermittelten QR-Code aus unserem Bildschirm direkt in eine App auf einem von Ihnen bereit gestelltes Mobile Device abscannen, erfolgt keine Speicherung Ihrer Daten in der Apotheke.

    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Beauftragung zur Erstellung des Impfzertifikats an uns mit dem Charakter eines Dienstleistungsvertrags, § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO.

    Wenn Sie eine Wartezeit in der Apotheke während der Dateneingabe und Rückmeldung des RKI vermeiden wollen, kopieren wir als erweiterte Dienst- und Serviceleistung auf Ihren Wunsch hin nach erfolgreichem Abschluss der Authentizitäts- und Identitätsprüfung ihre diesbezüglichen Unterlagen als Vorlage zur späteren Dateneingabe von uns in das Webportal und senden Ihnen auf Ihren Wunsch hin auch das uns zugehende RKI-Impfzertifikat als pdf-Anlage per E-Mail an eine uns von Ihnen benannte Adresse zu. In diesem Fall werden die uns überlassenen Kopien Ihrer persönlichen Dokumente mit Ihren darin aufgeführten personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, Ihr uns vom RKI übermitteltes Impfzertifikat sowie ggf. unsere Email an Sie mit dem digitalen Impfzertifikat als Anhang nach Aushändigung an Sie grundsätzlich vernichtet bzw. gelöscht – unter Verweis auf Artikel 6 Abs. 1 lit f. als Rechtsgrundlage mit einer angemessen Umsetzungsfrist von einer Woche.

    Erweiterte Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten in diesem Fall der Nutzung unserer erweiterte Dienst- und Serviceleistung ist Ihre Beauftragung zur Erstellung des Impfzertifikats auf Basis uns überlassener Kopien an uns mit dem Charakter eines Dienstleistungsvertrags, § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz sowie Artikel 6 Abs. 1 lit. b und lit. c und lit. f DSGVO.

    4.14 Erfüllung pharmazeutischer/gesetzlicher Dokumentations- und Informa-tionspflichten

    Im Rahmen unserer pharmazeutischen Tätigkeit obliegen uns insbesondere gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zahlreiche gesetzliche Dokumentations- und Informationspflichten, die auch den Einbezug personenbezogen Daten und Gesundheitsdaten verlangen. Sofern dies Geschäftsvorfälle betrifft, die in Verbindung mit der Vorlage oder der elektronischen Übermittlung eines Rezepts zur Belieferung in einer der Apotheken des Filialverbunds stehen, sind ggf. relevante Teile des Abschnitts 4.1 mitgeltend. Sofern dies Geschäftsvorfälle betrifft, die in Verbindung mit der Ausführung einer apothekenüblichen Service- und Dienstleistung durch den Filialverbund stehen, sind ggf. relevante Teile des Abschnitts 4.2 oder Abschnitte dieser DSE mitgeltend, auf die im Abschnitt 4.2. verwiesen wird.

    Wir benötigen für Zwecke einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten Bearbeitung unserer gesetzlichen Dokumentationspflichten gemäß §§ 2a, 22 ApBetrO und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns gemäß den folgenden Daten zu Rechtsgrundlage und Aufbewahrungsfristen:

    • Dokumentation im Rahmen der Arzneimittelherstellung in der Apotheke auf Rechtsgrundlage von §§ 7 Abs. 1a Satz. 1, 1b Satz 2, 1c Satz 1 Nr. 4-7, Satz 2, 3; 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7, Satz 3, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Nr. 2; 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 ApBetrO
      • Datenumfang: Name*, Vorname*, Anrede, Adresse, hergestellte Rezeptur mit Inhaltsstoffen nach Art und Menge*, Art der Anwendung*, Dosierung*, Herstellungsdatum*, Verwendbarkeitsfrist*, Aufbrauchfrist*, ggf. Warnhinweise*, verordnender Arzt (mit Name, Vorname, ggf. Titel, Anschrift, Berufsbezeichnung), Namenskürzel der an der Herstellung beteiligen MA der Apotheken, Freigabeabzeichnung des verantwortlichen Apothekers (die mit * gekennzeichneten Angaben sind gemäß ApBetrO auch auf der Packung des hergestellten Arzneimittels anzugeben)
      • Aufbewahrungsfrist: bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums des hergestellten Arzneimittels, mindestens 5 Jahre gemäß § 22 Abs. 1 ApBetrO;
    • Dokumentation bei der Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) auf Rechtsgrundlage von §§ 13 Abs. 1a Satz 5 Betäubungsmittelgesetz (BtMG); § 7 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 5 und 7; 12 Abs. 3 Nr. 3; § 13 Abs. 1 Satz 4; 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
      • Datenumfang
        • Erhebung und Verarbeitung aller Rezeptdaten gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE,
        • verpflichtende Aufbewahrung von Teil I des dreiteiligen BTM-Verordnungsformulars in der beliefernden Apotheke mit Unterschrift des für die Abgabe verantwortlichen approbierten Apothekers,
        • Empfangsbestätigungen bei Auslieferungen an Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste (mit gleichen Rechtsgrundlagen, Sperrungs- und Löschungsregelungen zugleich auch personenbezogen Daten der Personen, die eine solche Empfangsbestätigung abgeben);
      • Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre gemäß § 13 Abs. 1a Satz 5 BtMG und § 13 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 BtMVV;
    • Dokumentation bei der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut und Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft sowie Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie auf Rechtsgrundlage von § 17 Abs. 6a Nr. 4, 5 ApBetrO
      • Datenumfang: Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Geburtsdatum, abgegebene Blutzubereitung mit Chargenbezeichnung, verordnender Arzt (mit Name, Vorname, ggf. Titel, Anschrift, Berufsbezeichnung), Namenskürzel des verantwortlichen MA der Apotheke
      • Aufbewahrungsfrist: 30 Jahre gemäß § 22 Abs. 4 ApBetrO;
    • Dokumentation bei der Abgabe von T-Rezept-pflichtigen Arzneimittel (T-Rezept = zweiteiliges spezielles Verschreibungsformular für ausgewählte Arzneimittel mit fruchtschädigender Wirkung) auf Rechtsgrundlage von § 17 Abs. 6b Satz 1 Nr. 6 und 7, Satz 2 ApBetrO, § 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
      • Datenumfang: alle Rezeptdaten gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE – mit Löschung nach Ablauf der fünfjährigen Aufbewahrungspflicht gemäß § 22 Abs. 1 ApBetrO (Durchschlag des zweiteiligen Verordnungsformulars)
      • Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre gemäß § 22 Abs. 1 ApBetrO
    • Dokumentation bei der Arzneimitteleinfuhr auf Rechtsgrundlage von § 73 Abs. 3, 3b Arzneimittelgesetz (AMG); § 18 Abs. 1 Nr. 5, 6, 8 ApBetrO
      • Datenumfang: Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, (bei Verwendung für Tiere: Ihr Name und Ihre Anschrift als Halter) abgegebenes Produkt, verordnender Arzt (bei Verwendung für Tiere: verordnender Tierarzt) (mit Name, Vorname, ggf. Titel, Anschrift, Berufsbezeichnung), Namenskürzel des verantwortlichen MA der Apotheke
      • Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre gemäß § 22 Abs. 1 ApBetrO ;
    • Dokumentation bei der Abgabe von Tierarzneimitteln auf Rechtsgrundlage von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. a) b), Abs. 2 ApBetrO
      • Datenumfang: Name und Vorname und Anschrift des Halters, abgegebenes Produkt, verordnender Tierarzt (mit Name, Vorname, Titel, Anschrift, Berufsbezeichnung), Namenskürzel des verantwortlichen MA der Apotheke
      • Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre gemäß § 36 (3) lit. i ApBetrO in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz.

    Wir erheben, verarbeiten und speichern diese personenbezogenen Daten und – mit Ausnahme der Dokumentation der Abgabe von Tierarzneimitteln - Gesundheitsdaten von Ihnen auf Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO und – mit Ausnahme der Dokumentation der Abgabe von Tierarzneimitteln - Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO.

    Die Daten werden nach Ablauf der jeweiligen vorstehend angegebenen Aufbewahrungsfrist gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Zudem müssen wir auf Rechtsgrundlage von § 12 Abs. 1a BtMG über jede Anfrage eines ambulant palliativ behandelnden Arztes, ob ein bestimmtes BTM vorrätig ist oder bis wann es zur Abgabe bereitsteht, folgende Aufzeichnungen führen und diese drei Jahre, vom Tag der Anfrage an gerechnet, aufbewahren: das Datum und die Uhrzeit der Anfrage, den Namen des anfragenden Arztes, die Bezeichnung des angefragten BTM sowie die gegenüber dem anfragenden Arzt gemachte Angabe, ob dieses BTM zum Zeitpunkt der Anfrage vorrätig ist oder bis wann es zur Abgabe bereitsteht.

    Den Apotheken obliegen auch fallbezogene Dokumentationspflichten zur Gefahrenabwehr.

    So sind gemäß § 21(5) ApBetrO über Arzneimittelrisiken, die in der Apotheke festgestellt werden, sowie über die daraufhin veranlassten Überprüfungen, Maßnahmen und Benachrichtigungen Aufzeichnungen zu machen; § 21 ApBetrO verlangt zudem auch die Erfüllung der Meldepflichten gemäß § 3 Medizinproduktesicherheitsverordnung (MPSV), was im Eintrittsfall dafür notwendige Aufzeichnungen bei uns bedingt.

    Diese Aufzeichnungen – zu denen insbesondere auch Aufzeichnungen über durch uns erfolgte pharmazeutisch-medizinischer Abklärungen zählen (vergl. Abschnitte 4.1, 4.3 und 4.4 dieser DSE) – umfassen maximal folgende personenbezogen Daten und Gesundheitsdaten: alle Rezeptdaten gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE bzw. bei Bezug auf Geschäftsvorfälle ohne Vorlage einer Verordnung alle analog verfügbaren Daten persönlichen Daten eines Betroffenen und seiner Bezüge bei uns, Datum des die Dokumentation auslösenden Ereignisses, medizinisch-pharmazeutischer Sachverhalt, relevante Charakteristika betroffener Produkte wie z.B. Chargenbezeichnung und Verwendbarkeitsfrist, ggf. relevante weitere Gesundheitsdaten (wie z.B. Fotos von den Auswirkungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen), ggf. alle weiteren im Einzelfall für die Beurteilung der Risiken und die Gefahrenabwehr verfügbaren notwendige Informationen sowie ggf. ein abschließendes Ergebnis der pharmazeutisch-medizinischen Abklärungen und sind je nach Einzelfall so weit wie möglich zu minimieren. Ggf. ist gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE eine Zusammenfassung dieser Aufzeichnungen auf das Rezept handschriftlich aufzutragen, sofern einer Belieferung des Rezepts nach der Abklärung nichts mehr im Weg steht.

    Für Zwecke einer sicheren, effizienten und qualitätsorientierten Bearbeitung solcher fallbezogenen Dokumentationen zur Gefahrenabwehr und auch zur Sicherung unser Rechtsposition gegen etwaige Ansprüche und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns erheben, speichern und verarbeiten wir personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten auf Rechtsgrundlage von §§ 2a, 21 (5), 22 ApBetrO und § 3 MPSV sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit f. und Art. 9 Abs. 2 lit. h und lit. f und lit. i DSGVO. Diese Daten werden gemäß den fallbezogenen Aufbewahrungsfristen nach § 22 ApBetrO gespeichert und nach Ablauf dieser Fristen jeweils gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Im Rahmen unserer pharmazeutischen Tätigkeit obliegen uns gesetzliche Informationspflichten, die teilweise eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten an Dritte zwingend erfordert.

    Bei der Abgabe vom Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut und Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft sowie Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie haben wir dem verordnenden Arzt gemäß § 17 (6a) ApBetrO folgende Angaben schriftlich oder elektronisch zu melden: die Bezeichnung des Arzneimittels, die Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels, das Datum der Abgabe und Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten.

    Wir sind als Apotheke im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 2a ApBetrO zu einem Qualitätsmanagementsystem (QMS) verpflichtet, das u.a. ausdrücklich zu gewährleisten hat, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln eine ausreichende Beratungsleistung gemäß § 20 (1) ApBetrO erfolgt; das QMS des Filialverbunds ist dabei gemäß der nach § 3 (10) Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz erlassenen QMS-Satzung der Landesapothekerkammer-Rheinland Pfalz (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zertifiziert.

    Unter Bezug auf diese Rechtsgrundlagen dokumentieren wir bei retinoidhaltigen Arzneimitteln zur oralen Applikation – die gemäß unserem QMS nur persönlich abgeholt werden dürfen - als qualitätssichernde Maßnahme sowie zur Dokumentation der Erfüllung unserer besonderen diesbezüglichen Verpflichtungen jede einzelne unserer persönlichen Beratungen gemäß „Leitfaden des BfArM für Ärzte und Apotheker bei retinoidhaltigen Arzneimitteln“ sowie Beachtung der für diese Arzneimittel eingeschränkten Rezeptgültigkeit von 7 Tagen und der eingeschränkten Abgabemengen auf den Bedarf für 30 Tage bei (gemäß Richtlinien des BfArM) gebärfähigen Frauen. Dazu dokumentieren die Erfüllung dieser besonderen Verpflichtungen in jedem Fall einer Abgabe eines retinoidhaltigen Arzneimittels zur oralen Applikation auf unserem speziellen QMS-Beratungsformular mit beigefügter Rezeptkopie bzw. mit beigefügtem ausgedrucktem elektronischem Rezept (jeweils nach Bedruckung mit den Abgabedaten). Damit werden zusätzlich zu den Beratungsinhalten und den diese Inhalte quittierenden Unterschriften des belieferten Kunden sowie des für die Abgabe verantwortlichen approbierten Apothekers alle nicht-elektronischen Rezeptdaten gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE als Daten für die Zwecke einer effizienten und qualitätsorientierten Erfüllung unserer Abgabekontrolle und unserer besonders ausgeprägten Informationspflicht bei Abgabe von retinoidhaltigen Arzneimitteln zur oralen Anwendung nach §§ 2a und 20 (1) ApBetrO und zur Sicherung unser Rechtsposition gegen etwaige Ansprüche und auch zur Wahrung unserer berechtigten Interessen auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. f und lit h DSGVO erhoben, verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden bei uns in Analogie zu den Aufbewahrungsfristen nach § 22 ApBetrO für Aufzeichnungen nach §17 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 drei Jahre lang aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Bei pharmazeutischer Relevanz dokumentieren wir im Rahmen unseres zertifizierten QMS ggf. auch abgabeunabhängige Beratungsvorgänge, insbesondere Beratungen zu an uns von Kunden herangetragenen pharmazeutischen Problemfällen mit deren konkludenter Zustimmung oder von uns entgeltlich durchgeführten abgabeunabhängigen Beratungen (z.B. Reiseimpfberatung) sowie bei den Service- und Dienstleistungen Medikationsanalyse und pharmazeutischer Betreuung als zusätzliche Service- und Dienstleistungen für Nutzer unserer Kundenkarten-Services; ggf. müssen zu deren fachlich gebotener, effizienter, qualitätsorientierter und ggf. kaufmännischer Bearbeitung und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns dabei auch die fallbezogen relevant personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten von Betroffenen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO sowie bei entgeltlichen abgabeunabhängigen Beratungen zusätzlich Art 6 Abs. 1 lit. b erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie ggf. auch in pseudonymisierter Form an Dritte zur Unterstützung unserer Beratungsleistung weitergegeben werden (z.B. im Fall einer Reiseimpfberatung).

    Diese Daten werden bei uns in Analogie zu den Aufbewahrungsfristen nach § 22 ApBetrO für Aufzeichnungen nach §17 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 drei Jahre lang aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist jeweils gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Wir sind als Apotheke gemäß § 3a (7) AMVV gesetzlich verpflichtet, wöchentlich die Durchschläge der von uns belieferten T-Rezepte an das BfArM zu schicken – zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen und Datenumfang verweisen wir auf die vorstehenden Ausführungen zu den gesetzlichen Dokumentationspflichten bei der Vorlage von T-Rezepten bei uns.

    Sofern sich bei der Belieferung der von Ihnen vorgelegten oder zur Belieferung elektronisch übermittelten ärztlichen Verordnungen Unklarheiten ergeben, sind wir gemäß § 20 ApBetrO gesetzlich gehalten, diese ggf. durch Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu klären, was eine Offenlegung Ihrer Daten gegenüber dem Arzt bedingt; gleiches gilt ggf. für eine notwendige ärztliche Rücksprache zur Gefahrenabwehr bei uns anderweitig offenbar werdenden pharmazeutischen Problemfällen. Wir verweisen zum Umfang der dazu ggf. offenzulegenden Daten auf die Ausführungen zu von uns durchgeführten Dokumentationen zur Gefahrenabwehr in diesem Abschnitt sowie in Abschnitt 4.1 dieser DSE.

    Zur Gefahrenabwehr von Arzneimittelrisiken gemäß Arzneimittelgesetz oder zur Gefahrenabwehr gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsverordnung kann es ggf. in einem Einzelfall notwendig werden, Ihre bei uns vorliegenden personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten ganz oder teilweise gemäß § 21 ApBetrO oder § 3 MPSV sowie jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder dem verordnenden Arzt und/oder fachkundigen Dritten mit Verschwiegenheitsverpflichtung (z.B. Arzneimittelkommission der Deutschen Apothekerschaft – AMK) und/oder dem pharmazeutischen Unternehmer des betroffenen Arzneimittels bzw. dem Inverkehrbringer des betroffenen Medizinprodukts offenzulegen, wenn die Gefahrenabwehr auf Grund pseudonymisierter Informationen nicht oder nicht ausreichend erfolgen kann oder eine dazu berechtigte Aufsichtsbehörde dies verlangt.

    Für den Fall, dass in einem Einzelfall lebenswichtige Interessen von Ihnen selbst oder einer anderen natürlichen Person eine Offenlegung bzw. Verarbeitung Ihrer Daten durch Dritte erforderlich machen - etwa im Fall vermuteter oder tatsächlicher gravierender Fehler bei von uns vertriebenen Produkten, die weder Arzneimittel noch Medizinprodukte sind - dient ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO dafür als Rechtsgrundlage; dies schließt ggf. eine Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber zuständigen Aufsichtsbehörden und/oder dem Inverkehrbringer des betroffenen Produkts mit ein, wenn die Gefahrenabwehr auf Grund pseudonymisierter Informationen nicht oder nicht ausreichend erfolgen kann oder eine dazu berechtigte Aufsichtsbehörde dies verlangt.

    Wir dokumentieren zudem den Nachweis der Erfüllung unserer pharmazeutischen Informationspflichten durch eine Speicherung aller diesbezüglichen Daten incl. ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten in Analogie zu § 22 (1) ApBetrO mit einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren zu Zwecken der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen unseres QMS, zur ggf. notwendigen kaufmännischen Dokumentation und zur vorbeugenden Beweissicherung bei etwaigen Haftungsansprüchen Dritter und damit auch zur Wahrung unserer berechtigten Interessen und ggf. unserer Rechtsposition auf Rechtsgrundlage §§ 2a, 21 ApBetrO, §§ 140-147 AO und Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit f. und Art. 9 Abs. 2 lit. h und lit. f lit. i DSGVO bis zum vollständigen Abschluss des entsprechenden Vorfalls, der die Informationspflicht ausgelöst hat; danach erfolgt eine umgehende Löschung soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Sofern wir bei Erfüllung unserer vorstehenden pharmazeutischen/gesetzlichen Dokumentations- und Informationspflichten jeweils auch vom verordnenden Arzt bzw. Tierarzt im vorstehend jeweils detailliert angebenden Umfang personengebundene Daten zu erheben haben (im Fall der Aufbewahrung von Rezeptkopien jeweils incl. der Unterschrift des Verordners), erfolgt dies auf jeweils gleicher angegebener Rechtsgrundlage - gemäß Art. 14 Absatz 5 lit. d DSGVO, § 203 StGB Berufsgeheimnis ohne dass dem Arzt oder Tierarzt gegenüber eine diesbezügliche Informationspflicht besteht.

    Auf alle Daten bezüglich der Erfüllung unserer pharmazeutisch/gesetzlichen Dokumentations- und Informationspflichten pharmazeutische Dokumentationspflichten haben die Apotheken des Filialverbunds regelmäßigen Zugriff; eine Weitergabe erfolgt ggf. wie vorstehend ausgeführt in Erfüllung unserer vorstehenden pharmazeutisch/gesetzlichen Informationspflichten. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Bei allen Datenerhebungen und Verarbeitungen bezüglich der Erfüllung unserer pharmazeutisch/gesetzlichen Dokumentations- und Informationspflichten ist ein Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung während der jeweils anwendbaren Aufbewahrungsfrist nicht möglich.

    Wir behalten uns vor, im Rahmen eines Ermessensspielraums bezüglich Art, Umfang und Dokumentation der Erfüllung unserer pharmazeutisch/gesetzlichen Dokumentationspflichten jederzeit einseitige Änderungen bei den entsprechenden Verarbeitungsprozessen vorzunehmen.

    Diese vorstehenden Regelungen in diesem Abschnitt 4.14 dieser DSE gelten auch für die Bearbeitung von allen Kundenreklamationen und Kundenretouren im FV, da nicht auszuschließen ist, dass davon die Erfüllung unsere pharmazeutischen/gesetzlichen Dokumentations- und Informationspflichten berührt wird.

    4.15 Kreditierung von Zahlungsverpflichtungen

    Wir vereinbaren bei vorliegendem Wunsch eines Kunden nach unserer freien Entscheidung eine Kreditierung seiner sofort fälligen Zahlungsverpflichtungen bezüglich nichtkommerzieller Bezüge apothekenüblicher Waren gegen Rechnung (incl. Ärzten für Sprechstundebedarf und Direktabrechnungen“ von auf Privatrezept gelieferten Produkten mit einer privaten Kranken-kasse) oder als temporär offener Betrag oder im Rahmen einer bargeldlosen Zahlung.

    Mit der Vereinbarung einmaliger oder regelmäßiger Kreditierung stimmt der Kunden konkludent der Verarbeitung folgender dafür benötigter personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten zu: Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Anrede/Geschlecht, in Sonderfällen auch Telefonnummer, ggf. abweichende Lieferadresse und ergänzende Adressinformationen (bei Bewohnern von Pflegeeinrichtungen z.B. Zimmernummer und Station), Lieferzeitpunkt, Zahlungseingänge, Bezüge und Preise der kreditierten Waren, bei kreditieren Zahlungen im Zusammenhang mit der Belieferung von Rezepten alle Rezeptdaten gemäß Abschnitt 4.1 dieser DSE sowie ggf. Höhe der kreditierten Zuzahlungen und Eigenanteile und Mehrkosten, bei vereinbarter Lastschrift dafür relevante Bankdaten, für die ordnungsgemäße und effiziente Bearbeitung benötigte interne Kennzeichen (wie z.B. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen) , etwaige Mahndaten.

    Wir benötigen diese Daten als unverzichtbare kaufmännische Vertragsgrundlage für eine Kreditierung sowie für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten notwendigen kaufmännische Bearbeitung aller Kreditierungen und auch zur Wahrnehmung insbesondere wirtschaftlich berechtigter Interessen von uns und verarbeiten diese vertraglichen oder vorvertraglichen Daten auf Rechtsgrundlage von §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b und lit c. und lit f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. a und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugriff auf Ihre Daten haben die Apotheken des Filialverbunds. Bei Zahlungsverzug geben wir ggf. zur Geltendmachung unserer Ansprüche benötigte Daten an dafür beauftragte Dienstleister weiter. Wir behalten uns zudem vor, unsere Zahlungsansprüche an Dritte abzutreten und im Verzugsfall die für die Geltendmachung der Ansprüche benötigten Daten an diese Dritten weiterzugeben. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Im Fall von bargeldlosen Zahlungen werden von uns zunächst ausschließlich nicht- personenbezogene Transaktionsdaten erhoben und über (als eigenverantwortliche Stelle gemäß Art. Nr. 7 DSGVO agierende) Zahlungsdienstleister an den Emittenten des jeweiligen bargeldlosen Zahlungsmittels übermittelt; auf die datenschutzrechtliche Information der eingesetzten Zahlungsdienstleister wird in unseren Geschäftsräumen verwiesen. Sofern die Zahlung nicht unter durch uns nicht einsehbare Eingabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erfolgt, stimmen Sie dabei konkludent zu, dass wir im Fall einer abgelehnten Zahlung ggf. auch unter Einschaltung von Dienstleistern Ihre Identität auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit f DSGVO zur Geltendmachung unserer Ansprüche ermitteln.

    Die Einwilligung zur Nutzung der Daten für kreditierte Lieferungen kann von Ihnen jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder per Email widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der Widerrufserklärung sperren wir in unserer elektronischen Geschäftspartnerdatei die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; etwaige offene gewährte Kreditierungen werden dabei kaufmännisch sofort fällig gestellt. Eine erneute Kreditierung ist dann ohne erneute Zustimmung von Ihnen zur Erhebung und Verarbeitung der dafür benötigten Daten nicht möglich. Diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen.

    Alle Daten in Verbindung mit kreditierten Zahlungsverpflichtungen von Kunden betreffen steuerlich relevante Geschäftsvorfälle und sind damit unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren zu speichern. Diese Daten werden erst nach Ablauf dieser Frist von uns gelöscht, soweit sich für uns nicht aus anderen Sachverhalten eine prioritäre Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt. Jede Kreditierung im Sinn dieser DSE ist eine freiwillige Leistung von uns. Wir behalten uns dazu jederzeitige einseitige Änderungen oder eine Einstellung der Leistung ausdrücklich vor.

    4.16 Videoüberwachung

    Wir behalten uns ausdrücklich vor, im öffentlichen Raum bzw. Verkaufsraum unserer Apotheken auf Grundlage § 4 BDSG, §§ 854, 903 BGB (Hausrecht) und zur Wahrung unserer Rechtsposition gemäß Art. 6 Abs. 2 lit. f und Art. 9 Abs. 2 lit f jederzeit Videoüberwachungen durchzuführen, um uns gegen bereits wiederholt aufgetretene Diebstähle zu schützen bzw. diese aufzuklären und straf- und/oder zivilrechtlich zu verfolgen.

    Gegenwärtig machen wir von unserem diesbezüglichen Recht sowohl in der Victoria-Apotheke als auch der Fortuna-Apotheke Gebrauch; eine Folgeabschätzung gemäß § 35 DSGVO durch den Verantwortlichen unter Einholung des Rats des Datenschutzbeauftragten ist dafür erfolgt und hängt in den Betriebsräumen aus. Gemäß dieser Folgenabschätzung haben wir folgende Maßnahmen ergriffen, die hinreichend geeignet sind, dass die DSGVO eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird:

    • Wir kommen unser Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 BDSG dabei durch Aushang nach.
    • Bei der Überwachung erfolgen grundsätzlich keine Detail-Aufnahmen von Abgabeprozessen am Handverkaufstisch, um sicherzustellen, dass dabei offenbar werdende Gesundheitsdaten nicht im Rahmen der Videoüberwachung erfasst und verarbeitet werden.
    • Die gespeicherten Videoaufnahmen (Bilddateien) werden unmittelbar nach ihrer Sichtung innerhalb von maximal 2 Wochen durch die Apothekenleitung (= Verantwortlicher im Sinne des DSGVO) oder einen im Filialverbund angestellten approbierte Apotheker gelöscht; sowohl die AL als auch die bei ihr angestellten Apotheker unterliegen unmittelbar der besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung als Berufsgeheimnisträger gemäß § 203 (1) StGeb.
    • Der Zugriff auf die Videoaufnahmen ist Passwort-geschützt und allein in der aufzeichnenden Apotheke möglich; der aufzeichnende Computer steht im nichtöffentlichen Bereich der Apotheke und ist nicht in die elektronische Warenwirtschaft eingebunden
    • Wir überprüfen im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems regelmäßig, ob eine Videoüberwachung in der jeweiligen Apotheke noch notwendig ist bzw. ihre tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    Sofern ein Diebstahl oder andere Straftaten aufgezeichnet wird, wird diese Sequenz an die Strafverfolgungsbehörden übergeben und mit Abschluss der Verfolgung unserer Rechtsansprüche gelöscht, soweit sich gemäß DSGVO nicht aus anderen Sachverhalten für uns eine Berechtigung oder Verpflichtung für die weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten ergibt.

    4.17 Bearbeitung von Bewerbungen

    Bewerber zählen gemäß § 26(8) BDSG im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen als Beschäftigte; diese DSE, die ausdrücklich auch für Bewerber vorgesehen ist, berücksichtigt deswegen auch die entsprechenden Bestimmungen von DSGVO und BDSG für Beschäftigte umfassend.

    Bei eingehenden Initiativ-Bewerbungen werden von uns zunächst keine personenbezogenen Daten gespeichert; besteht nach Sichtung durch die Apothekenleitung oder deren beauftragten Vertreter kein Interesse, wird die Initiativbewerbung ohne Speicherung von darin enthaltenen oder darauf bezugnehmenden Daten entweder sofort zurückgeschickt oder vernichtet. Im anderen Fall wird die Bewerbung als erbetene Bewerbung weiter behandelt; alle weiteren Erklärungen zu Bewerbern in dieser DSE gelten ausdrücklich für erbetene Bewerbungen, sofern nichts anderes angegeben ist.

    Bei solchen erbeteten Bewerbungen werden von uns im Zuge vorvertraglicher Maßnahmen bei gleichzeitiger Information des Betroffenen folgende personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet: Name, Vorname, Geschlecht, ggf. Titel, Geburtsdatum, Telefonnummer(n), Bewerbungsdatum, Anschrift, Qualifikation/Stellenwunsch, möglicher Eintrittstermin, Gehaltswünsche, Berufsjahre, Schriftwechsel und alle vom Bewerber übersendeten Unterlagen in analoger und/oder digitaler Form (incl. Lebenslauf), andere vom Bewerber im Bewerbungsprozess gemachte Angaben, öffentlich verfügbare Informationen.

    Wir benötigen diese Daten, um für die Zwecke eine zügigen, effizienten und rechtssicheren Ausführung des Bewerbungsprozesses und ggf. auch zur ordnungsgemäßen, effizienten notwendigen kaufmännischer Bearbeitungen mit Bezug auf den Bewerbungsprozess und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und damit auch zur Wahrung berechtigter Interessen von uns und erheben, verarbeiten und speichern die Daten auf Rechtsgrundlage Art. 88 Abs. 1 DSGVO und § 26 (1) BDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b (im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen) und lit. f, ggf. zusätzlich auf Rechtsgrundlage §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

    Regelmäßigen Zugang zu den Bewerbungsunterlagen haben die Leitungsfunktionen des Filialverbunds. Ergänzend gelten die Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds in Abschnitt 4.17 dieser DSE.

    Sofern kein Arbeitsverhältnis zu Stande kommt, werden alle diesbezüglichen Daten 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht, soweit sich nicht aus anderen Sachverhalten eine Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; so werden Daten aus dem Bewerbungsverfahren, die steuerrechtliche Relevanz haben, unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren gespeichert.

    Im Fall des Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses wird zwischen dem Verantwortlichen und dem neuen Mitarbeiter arbeitsvertraglich der Umgang mit seinen persönlichen Daten geregelt, wobei dabei Regelungen zur weiteren Behandlung der vorvertraglich erfassten und verarbeiteten Daten mit eingeschlossen werden; für zukünftige Mitarbeiter des Filialverbund gilt zudem ab Unterschrift des Arbeitsvertrags unsere betriebsinterne DSE für Mitarbeiter.

    Ein Bewerber hat jederzeit die Möglichkeit mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder per Email eine Löschung seiner im Rahmen seiner Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten zu verlangen. Mit Eingang des Löschungsbegehrens scheidet der Bewerber aus dem Bewerbungsverfahren aus, da eine Teilnahme ohne Datenspeicherung organisatorisch nicht möglich ist. Wir kommen seinem Löschungsbegehren nach Eingang umgehend nach, soweit es nicht dabei nicht um Daten handelt, zu deren weiteren fristgemäßen Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind – wie z.B. Daten, die sich auf steuerlich relevante Geschäftsvorfälle beziehen (vergl. vorstehende Angaben zur ordentlichen Löschung von Bewerberdaten) - oder die wir gemäß § 26 (1) BDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO noch aufbewahren, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen, wie z.B. noch laufende Rechtsfristen des Bewerbungsverfahrens.

    Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kundenbereiche unserer Apotheken einer Videoüberwachung unterliegen; wir verweisen dazu auf den Abschnitt 4.16 dieser DSE.

    4.18 Allgemeiner Geschäftsverkehr

    Alle Geschäftsvorfälle, bei denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden und die nicht vorstehend bereits in den Abschnitten 4.1 bis 4.16 dieser DSE behandelt werden, gelten - mit Ausnahme aller Geschäftsvorfälle mit Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse, für die eine separate interne DSE gilt - im Sinn dieser DSE für Geschäftspartner als Geschäftsvorfälle des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds.

    Darunter fallen, Investitions- und Beschaffungsvorgänge, Verkäufe aller Art, soweit diese nicht in den Abschnitten 4.1 bis 4.16 behandelt wurden, sowie Vorgänge der allgemeinen Unternehmensführung und betrieblichen Organisation mit oder ohne direkten Kundenbezug.

    Bei Geschäftsvorfällen des allgemeinen Geschäftsverkehrs werden von uns soweit verfügbar und im für den Einzelfall benötigten Umfang ggf. folgende personenbezogenen Daten – teilweise auch automatisiert oder durch beauftragte Dritte - erhoben: Name, Vorname, ggf. Titel, Geschlecht, Anschrift oder Geschäftsadresse, Telefonnummer(n), Faxnummer(n), Email-Adresse(n), ggf. weitere vom Geschäftspartner gemachte oder benötigte persönliche Angaben wie z.B. Geburtsdatum, ggf. zum Geschäftspartner verfügbare öffentliche Daten, ggf. kaufmännische Daten zur Rechnungsstellung (ohne Warenverkäufe), sofern diese einen Personenbezug haben (wie z.B. Adressat), ggf. für die ordnungsgemäße und effiziente interne Bearbeitung benötigte Kennzeichen (wie z.B. ggf. Geschäftspartner-Nummer und -Zuordnungen), alle personenbezogene Inhalte des elektronischen oder schriftlichen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds (ggf. auch mit von Dritten an uns unverlangt herangetragenen Gesundheitsdaten) sowie ggf. für Spezialabläufe weitere personenbezogene Daten und ggf. auch Gesundheitsdaten im für den Einzelfall benötigten Umfang.

    Wir benötigen diese Daten für die Zwecke einer ordnungsgemäßen, sicheren, effizienten, qualitätsorientierten Abwicklung von Geschäftsvorfällen unseres allgemeinen Geschäftsverkehrs als Apotheke sowie ggf. von Spezialabläufen und deren ordnungsgemäße, effiziente, qualitätsorientierte notwendige kaufmännische Bearbeitung und der damit verbunden Sicherung unserer Rechtsposition und auch in Wahrung berechtigter Interessen von uns und erheben, verarbeiten und speichern diese Daten auf Rechtsgrundlage von § 2a ApBetrO, §§ 140-147 AO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a und lit. b. und lit. c. und lit. e und lit. f DSGVO bzw. im Fall von Gesundheitsdaten Art. 9 Abs. 1 lit. b. und lit. f und lit. h DSGVO.

    Regelmäßigen Zugang zu diesen personenbezogenen Daten des allgemeinen Geschäftsverkehrs haben die Apotheken des Filialverbunds. Ergänzend gelten ggf. die folgenden Angaben für etwaige prozessunabhängige Zugriffe und Verarbeitungen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Filialverbunds.

    Bei personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten zu allgemeinen Geschäftsvorfällen erfolgt eine Löschung nach Gebrauch, spätestens nach vollständigem Ende der Geschäftsbeziehung incl. der Abwicklung aller kaufmännisch relevanten Abläufe und Fristen soweit sich nicht aus anderen Sachverhalten eine Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt; so sind z.B. alle steuerlich relevanten Daten zu Geschäftsvorfällen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und ggf. Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO mit der dort vorgegebenen Frist von 10 Jahren ohne Widerspruchsrecht des Betroffenen zu speichern.

    Eine weitere Verarbeitung von seinen im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs erhobenen personenbezogenen Daten und ggf. Gesundheitsdaten kann von einem Geschäftspartner jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft mündlich oder telefonisch zur Niederschrift, schriftlich, per Fax oder per Email widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Datenspeicherung bleibt davon unberührt.

    Mit Zugang der entsprechenden Erklärung sperren wir die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten, auf die sich der Widerspruch bezieht, und den Datenzugriff darauf durch unsere Mitarbeiter; diese Sperrungen erfolgen unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. f DSGVO ggf. jedoch nicht, solange noch berechtigte Interessen von uns dem zunächst entgegenstehen wie z.B. noch offene Kreditierungen.

    Ein Geschäftspartner hat jederzeit die Möglichkeit eine Löschung seiner im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs erhobenen personenbezogenen Daten zu verlangen. Wir kommen seinem Löschungsbegehren nach Eingang umgehend nach, soweit es nicht dabei nicht um Daten handelt, zu deren weiteren fristgemäßen Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind – wie z.B. Daten, die sich auf steuerlich relevante Geschäftsvorfälle beziehen (vergl. vorstehende Angaben zur ordentlichen Löschung von Bewerberdaten) - oder um Daten handelt, die wir unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung eines Vertrages erhoben haben, bei der wir Vertragspartei sind, und dessen Abwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist wie z.B. auf Grund etwaiger noch laufender Gewährleistungsfristen oder um Daten handelt, die wir unter Bezug auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO solange nicht löschen, solange noch berechtigte Interessen von uns dem entgegenstehen wie z.B. ein laufender Rechtsstreit oder noch für eine etwaigen Rechtsstreit laufende relevante Fristen.

    In ausdrücklicher Ergänzung der unter den Abschnitten 4.1-4.16 dieser DSE sowie der vorstehend gemachten Angaben zu prozessspezifischen Datenübermittlungen, weiteren Verarbeitungen und Zugriffen Dritter verweisen wir auf folgende weitere potentielle Empfänger und ggf. Verarbeiter von Ihren personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten, die - unabhängig von den vorstehend unter 4.1-4.16 beschriebenen spezifischen Erhebungs- und Verarbeitungsprozessen - im Rahmen folgender jeweils notwendiger oder nützlicher Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse des allgemeinen Geschäftsbetriebs für die im Folgenden angegebenen Zwecke auf jeweils angegebener Rechtsgrundlage regelmäßig oder fallweise – im dafür jeweils notwendigen Umfang darauf Zugriff erhalten bzw. für die ordnungsgemäße, sichere, effiziente und qualitätsorientierte Ausführung der notwendigen Aufgabenstellung ggf. auch verarbeiten:

    • Der beauftragte externe Datenschutzbeauftragte des Filialverbunds (vergl. 1 dieser DSE) kann im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben gemäß Art. 39 DSGVO fallweise Einsicht in personengebunden Daten und Gesundheitsdaten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO erhalten.
    • Wir beauftragen Steuerberater mit Beratung und Unterstützung bei allen steuerrechtsrelevanten Geschäftsvorfällen incl. Buchführung und ggf. Rechtsanwälte mit der Wahrung unserer rechtlichen Interessen dazu werden an diese Berufsgeheimnisträger ggf. auch personenbezoge Daten und Gesundheitsdaten im für die Beratung und Unterstützung notwendigen Umfang auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. b und lit. f und lit. h DSGVO übermittelt und von den Empfängern ggf. auch für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabenstellung notwendigerweise verarbeitet.
    • Im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen als Apotheke zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gemäß ApoG sowie zu einer grundsätzlich ständigen Dienstbereitschaft gemäß ApBetrO haben wir unseren Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass wir diesen Sicherstellungsauftrag während unserer üblichen Öffnungszeiten und in den Zeiten der Dienstbereitschaft jederzeit ordnungsgemäß erfüllen können. Zudem gibt es das berechtigte Interesse des Verantwortlichen an einer ordnungsgemäßen, effizienten und qualitätsorientierten Ausführung von wirtschaftlich notwendigen Maßnahmen, z.B. auch zur Wahrung unserer Rechtsposition in Form von Beweissicherungen. Für beide Zwecke kann es notwendig und/oder zweckmäßig sein, dass Dritte Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und Gesundheitsdaten erhalten wie z.B. zur Bereitstellung, Wartung und ggf. Reparatur unserer komplexen Hard- und Software, ohne die wir grundsätzlich keine Abgaben/Verkäufe tätigen können, durch externe IT-Dienstleister oder in Notsituationen oder bei personellen Engpässen.

    Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt dabei auf Rechtsgrundlage von § 1 (1) ApoG und § 23 (1) ApBetrO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 lit. f und lit. h DSGVO.

    Sofern diese Personen nicht als Berufsgeheimnisträger (u.a. Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker) gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, haben sie sich zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses gegenüber uns jeweils schriftlich bzw. vertraglich ausdrücklich verpflichtet (vergl. 3.3 dieser DSE); eine Datenübermittlung personenbezogener Daten und von Gesundheitsdaten erfolgt an diese Stellen bzw. Personen nur im für die einzelne Aufgabenstellung technisch notwendigen Umfang mit Löschung aller übermittelten Daten nach Erledigung der jeweiligen Aufgabe, soweit sich nicht aus anderen Sachverhalten eine Notwendigkeit für eine weitere vollständige oder teilweise Aufbewahrung der Daten unter Beachtung der Regelungen der DSGVO ergibt.

    Wir behalten uns zudem vor, von unserem Recht Gebrauch zu machen, anonymisierte Daten von Geschäftspartnern für eigene Zwecke zu nutzen und dafür Dritten im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen - ggf. auch automatisierten - Zugang zu solchen anonymisierten Daten zu gewähren.

    Sofern in unseren Apotheken Mitarbeiter von Dienstleistern im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur Füllung von Vakanzen oder bei temporär hohem Arbeitsanfall tätig sind, erhalten sie funktionsspezifisch gestaffelt Zugang zu personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten ausschließlich in unseren Geschäftsräumen; dabei wird der im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung bei uns tätige Mitarbeiter des Dienstleisters jeweils zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses schriftlich verpflichtet (vergl. 3.3 dieser DSE); datenschutzrechtlich sind sie damit Mitarbeitern des Filialverbunds gleichgestellt und werden unter der Abgabe „Mitarbeiter des Filialverbunds“ in dieser DSE subsummiert.

    Während der Aufbewahrungsfrist müssen Daten zudem auf Aufforderung dazu berechtigter Behörden ggf. offengelegt werden.

    Für die Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte durch Dritte benötigen wir grundsätzlich eine Vollmacht von Ihnen oder die Vorlage einer dies abdeckenden amtlichen Betreuungsurkunde. Dies schließt ausdrücklich die Kommunikation über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten mit Dritten ein, sofern diese Kommunikation nicht im Rahmen der vorstehenden prozessspezifischen Regelungen erfolgt.

    Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kundenbereiche unserer Apotheken einer Videoüberwachung unterliegen; wir verweisen dazu auf den Abschnitt 4.16 dieser DSE.

    5. Rechte der Betroffenen

    5.1 Recht auf Auskunft

    Sie haben als betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

    Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person besteht gemäß § 34 BDSG u.a. jedoch nicht, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde sowie eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.

    5.2 Recht auf Berichtigung

    Sie haben als betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

    5.3 Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

    Sie haben als betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Im Falle gesetzlicher Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten besteht kein Recht auf Löschung bis zum Ende der gesetzlichen Fristen.

    Sie haben als betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

    Wir verweisen bezüglich der Löschung und der Einschränkung von Verarbeitungen bei den einzelnen Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse von personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten auf unsere entsprechenden Angaben unter Abschnitt 4 dieser DSE.

    5.4 Recht auf Unterrichtung

    Haben Sie als betroffene Person das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

    Ihnen steht dabei gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden (Art. 19 DSGVO).

    5.5 Widerspruch

    Sie haben als betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

    Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

    Wir verweisen bezüglich der Widerspruchsmöglichkeiten und den Folgen von erhobenen Widersprüchen bei den einzelnen Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse von personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten auf unsere entsprechenden Angaben unter Abschnitt 4 dieser DSE.

    5.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

    Sie haben als Betroffener das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

    Außerdem haben Sie als Betroffener das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

    In Ausübung dieses Rechts haben Sie als Betroffener ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

    Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    5.7 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

    Sie haben als Betroffener das Recht, jede von Ihnen erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung – grundsätzlich nur für die Zukunft - jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Wir verweisen bezüglich der Widerrufsmöglichkeiten von datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen und deren Folgen bei den einzelnen Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse von personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten auf unsere entsprechenden Angaben unter Abschnitt 4 dieser DSE.

    5.8 Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

    Sie haben als Betroffener unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO).

    Sie können dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.

    In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, in dem der Verantwortliche geschäftsansässig ist, ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
    Hintere Bleiche 34
    55116 Mainz
    Telefon: +49 (0) 6131 / 208-2449
    E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
    Website: www.datenschutz.rlp.de

    6 Ansprechpartner für den Datenschutz

    Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an den in dieser DSE unter Abschnitt 2 benannten Verantwortlichen oder unseren Datenschutzbeauftragten.

    7 Stand und Änderungen dieser DSE

    Diese DSE hat den Stand vom 01. Oktober 2023.

    Wir behalten uns vor, diese DSE jederzeit einseitig zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen sowie veränderte Abläufe von Datenerhebung, Datenverarbeitung, internen Prozessen oder veränderten oder neu angebotenen Services und Dienstleistungen anzupassen. Wir behalten uns insbesondere auch vor, bei Ermessensspielraum bezüglich Art, Umfang und Dokumentation bei der Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen jederzeit einseitige Änderungen bei den entsprechenden Verarbeitungsprozessen innerhalb dieses Ermessensspielraums vorzunehmen.

    Sofern Einwilligungen der Geschäftspartner erforderlich sind oder Bestandteile der DSE Regelungen des Vertragsverhältnisses mit den Geschäftspartnern enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Zustimmung der Geschäftspartner; davon ausgenommen sind Änderungen bei von uns frei und ausdrücklich als jederzeit einseitig widerrufbar bzw. änderbar benannten Angeboten, Services und Dienstleistungen - wie z.B. Änderungen, die bezüglich der Nutzung bzw. des Umfangs der von den Apotheken des Filialverbunds angebotenen Kundenkarten-Services erfolgen.

    Die Geschäftspartner werden gebeten, sich regelmäßig über den Inhalt der DSE zu informieren. Sie können dazu unter den folgenden beiden Webadressen die jeweils aktuelle Fassung dieser DSE einsehen:

    www.victoria-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklärung für Geschäftspartner
    www.fortuna-apotheke-lahnstein.de/Datenschutzerklärung für Geschäftspartner

    Zudem liegt diese Datenschutzerklärung in jeweils aktuelle Fassung in unseren Apotheken während unserer üblichen Geschäftszeiten für Sie zur Einsicht aus.

Top